Hallo zusammen, wir haben im Rahmen einer Betriebsprüfung dem Prüfer die Auswertung 35 DÜ-Protokoll Beitragsnachweis vorgelegt, weil angeblich die Übermittlung der Beitragsnachweise nicht erfolgt sei. Der Prüfer findet diese Auswertung nicht ausreichend, weil daraus nicht hervorgeht zu welchem Zeitpunkt wirklich die Meldung übermittelt wurde. In der Auswertung 35 wird die Übermittlung nur angekündigt. Es handelt sich um das Jahr 2021. Hat jemand einen Tipp, wie ich nachträglich an eine Protokollierung der tatsächlichen Übermittlung kommen kann? Eine Auswertung 30 gab es nicht. Ich müsste im Ausschlussverfahren also davon ausgehen können, dass die Meldung übermittelt werden konnte. Ein echter Nachweis ist dies jedoch leider nicht. Vielen Dank vorab für eure Hilfe. Viele Grüße Bettina
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