Hallo zusammen, wir haben letzten Freitag unseren ersten Monat Kurzarbeit abgerechnet und jetzt stehe ich vor einem Problem. In unserer Lohnart für die Kurzarbeitsstunden (Stammlohnart 410) war bei "Verteilung Kostenstellen/-träger" angegeben "keine Verteilung", somit erfolgte keine Aufsplittung auf Kostenstellen. Da wir 2020 schon mal Kurzarbeit hatten und der Steuerberater damals noch abgerechnet hat, dachte ich es ist in der Lohnart sicher alles richtig hinterlegt. Es war über eine Auswertung aus dem Daten-Analyse-System ("Personalkostenübersicht Normallohn nach Kostenstellen") einfach herauszufinden, welche Beträge - rein vom Kurzarbeitergeld aus dieser Lohnart 410 - zu welcher Kostenstelle gehören. Wo ich das aber leider nicht nachvollziehen kann, ist bei der Sozialversicherung. Auf der Auswertung Nr. 90 kommt mir der Gesamtbeitrag unter SV-AG sowie zwei Nettoabzüge aus der freiwilligen KV ohne Kostenstelle (siehe Anhang, rot umrandet). Mein Problem ist jetzt dass ich nicht weiß, wie sich diese SV-AG berechnet (ist das irgendwo auffindbar pro Mitarbeiter oder wird das pauschal gerechnet, wenn ja, wie?) Und die zwei kleinen Beträge aus dem Nettoabzug kann ich auch nicht zuordnen, da sie sich genau in dieser Höhe nicht in der Abrechnung wiederfinden - das betrifft also womöglich nicht nur einen Mitarbeiter, sondern mehrere. Was ich schon versucht habe: In den Bearbeitungsmonat Juli zurückgehen, bei der Lohnart die Verteilung korrekt eingeben, Stammdaten wegschicken und nach Verarbeitung im RZ die Auswertung Nr. 90 nochmal geholt über die temporäre Auswertungssteuerung. War aber leider wieder dasselbe ohne Kostenstelle. Hat jemand eine Idee, wie ich es schaffe diese Beträge noch den korrekten Kostenstellen zuzuordnen? Bin für jeden Denkanstoß immens dankbar! Viele Grüße aus dem Süden.
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