Hallo zusammen,
ich habe eine Frage - über die Suche bin ich nicht fündig geworden und hoffe, ich habe nichts übersehen.
Mein Mitarbeiter ist seit 12.04.2024 arbeitsunfähig erkrankt, es wurde jedoch an diesem 12.04. (also dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit) noch gearbeitet. Das entsprechende Häkchen habe ich bei der Fehlzeit auch gesetzt.
Der Mitarbeiter befindet sich inzwischen im Krankengeldbezug. Da der 12.04. bei Berechnung der Entgeltfortzahlung nicht mitgerechnet werden darf, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung logischerweise mit dem 24.05. anstatt mit dem 23.05.
Wenn ich nun eine Probeabrechnung anfordere, erkennt LODAS dies als Fehler ("Der erfasste Zeitraum für die Entgeltfortzahlung ist länger als 6 Wochen...") und fragt, ob ich trotz Fehler senden möchte, was technisch also möglich ist.
Es ist doch aber weitreichend bekannt, dass wenn man 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet wurde, dieser bei der Berechnung der 42 Tage nicht berücksichtigt werden darf? Warum erkennt LODAS das nicht?
Kann ich diesen Fehler daher einfach ignorieren?
Vielen Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Stephie,
wenn am 1. Tag noch gearbeitet wurde, dann darfst Du die Fehlzeit erst mit dem Folgetag anlegen, da Du sonst die besagte Fehlermeldung bekommst. Außerdem erstattet die Krankenkasse beim U1-Verfahren nur volle Krankheitstage der erst mit dem Folgetag beginnt.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
vielen Dank für die schnelle Antwort 🙂 U1 ist bei uns gar nicht relevant, dafür sind wir deutlich zu groß.
Das heißt:
Danke nochmals und viele Grüße!
Hallo Stephie,
zu 1.: Ja genau.
zu 2.: Ja genau.
zu 3.: Ja und zusätzlich den Haken setzen, dass am ersten Tag noch gearbeitet wurde.
Gruß
Björn
Super, vielen Dank 🙂 Das Häkchen war schon gesetzt, aber der Beginn eben auf 12.04. statt 13.04.
Jetzt kommt auch kein Fehler mehr.
Tausend Dank nochmal!