Hallo zusammen,
wir haben letzten Freitag unseren ersten Monat Kurzarbeit abgerechnet und jetzt stehe ich vor einem Problem.
In unserer Lohnart für die Kurzarbeitsstunden (Stammlohnart 410) war bei "Verteilung Kostenstellen/-träger" angegeben "keine Verteilung", somit erfolgte keine Aufsplittung auf Kostenstellen. Da wir 2020 schon mal Kurzarbeit hatten und der Steuerberater damals noch abgerechnet hat, dachte ich es ist in der Lohnart sicher alles richtig hinterlegt.
Es war über eine Auswertung aus dem Daten-Analyse-System ("Personalkostenübersicht Normallohn nach Kostenstellen") einfach herauszufinden, welche Beträge - rein vom Kurzarbeitergeld aus dieser Lohnart 410 - zu welcher Kostenstelle gehören.
Wo ich das aber leider nicht nachvollziehen kann, ist bei der Sozialversicherung. Auf der Auswertung Nr. 90 kommt mir der Gesamtbeitrag unter SV-AG sowie zwei Nettoabzüge aus der freiwilligen KV ohne Kostenstelle (siehe Anhang, rot umrandet).
Mein Problem ist jetzt dass ich nicht weiß, wie sich diese SV-AG berechnet (ist das irgendwo auffindbar pro Mitarbeiter oder wird das pauschal gerechnet, wenn ja, wie?) Und die zwei kleinen Beträge aus dem Nettoabzug kann ich auch nicht zuordnen, da sie sich genau in dieser Höhe nicht in der Abrechnung wiederfinden - das betrifft also womöglich nicht nur einen Mitarbeiter, sondern mehrere.
Was ich schon versucht habe: In den Bearbeitungsmonat Juli zurückgehen, bei der Lohnart die Verteilung korrekt eingeben, Stammdaten wegschicken und nach Verarbeitung im RZ die Auswertung Nr. 90 nochmal geholt über die temporäre Auswertungssteuerung. War aber leider wieder dasselbe ohne Kostenstelle.
Hat jemand eine Idee, wie ich es schaffe diese Beträge noch den korrekten Kostenstellen zuzuordnen?
Bin für jeden Denkanstoß immens dankbar!
Viele Grüße aus dem Süden.
@Stephie_Lorenz schrieb:Was ich schon versucht habe: In den Bearbeitungsmonat Juli zurückgehen, bei der Lohnart die Verteilung korrekt eingeben, Stammdaten wegschicken und nach Verarbeitung im RZ die Auswertung Nr. 90 nochmal geholt über die temporäre Auswertungssteuerung. War aber leider wieder dasselbe ohne Kostenstelle.
Du musst eine Wiederabrechnung machen, damit die Auswertung neu erstellt wird. Sonst holt es nur die Auswertung vom letzten Mal wieder ab.
Ich hab meinen Lebtag noch keine Wiederabrechnung in LODAS durchgeführt und hab ehrlich gesagt keine Ahnung, was das sonst für Auswirkungen hat.
Heißt das aber im Umkehrschluss, dass es sich nächsten Monat rückwirkend gerade ziehen würde, auch ohne Wiederabrechnung?
Rückwirkend nicht, nein. Aber ab nächstem Monat hast du dann die entsprechende Aufteilung.
@Stephie_Lorenz schrieb:hab ehrlich gesagt keine Ahnung, was das sonst für Auswirkungen hat.
Die Abrechnungen und Auswertungen werden neu erstellt. Neue personenbezogene Meldungen gehen nur raus, wenn sich durch die Wiederabrechnung etwas geändert hat. Wenn ihr KEA nutzt, geht ein neuer Kug-Antrag raus, das macht aber nichts. Wenn ihr Auswertungen gedruckt bekommt, gibt's ein neues Paket, das lässt sich in der temporären Auswertungssteuerung beim Fachabruf unterdrücken (KRZ nach KRÜ umstellen).
Und du bekommst einen neuen Buchungsstapel für die Fibu mit der korrekten Aufteilung der Beträge.
Ok, dann hilft mir das aber leider auch nichts. Die Buchhaltung muss definitiv wissen, wie sich diese Beträge aus Juli ohne Kostenstelle aufteilen auf die verschiedenen Kostenstellen. Das muss ich irgendwie herausfinden.