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Fehlzeitengrund "Entgeltfortzahlung bei Rehabilitationsleistungen (Kur)"

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letzte Antwort am 09.03.2026 14:18:26 von rschoepe
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rschoepe
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Der scheint neu zu sein,  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1003993 sagt leider nichts dazu, was er macht. Hat jemand den schon genutzt?

Ich habe ihn gerade bei einer Mitarbeiterin verwendet, die ich im Dezember (aus Sicht der DRV) fälschlicherweise mit Übergangsgeld abgerechnet habe (Mdt./Mitarbeiterin sagt, die Reha war für eine Verletzung aus August, Krankenkasse sagt nein). Da steht kein Hinweis auf der Abrechnung und ich bekomme auch keine zusätzliche Auswertung (Mdt. ist aber auch nicht U1-pflichtig). 🤷‍♀️

mandyhochgräber
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Ich habe damit die Lohnfortzahlung für die bewilligte Reha einer Arbeitnehmerin abgerechnet.

Es wurde auch der entsprechende AAG Antrag erstellt. Allerdings wurde auf meine eAU-Abfrage mit Beginndatum 18.02. der Zeitraum vom 18.02.-18.02. als "Reha/Vorsorge" zurückgemeldet. Bewilligt wurde jedoch bis voraussichtlich 11.03.26. Bin gespannt, ob mir hier noch das korrekte Ende elektronisch zurückgemeldet wird.

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rschoepe
Experte
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Sollte, ja. Das ist wie im Krankenhaus, die Reha-Einrichtung meldet das Ende erst, wenn die Reha vorbei ist. Vermutlich gibt es deshalb die neue Fehlzeit.

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letzte Antwort am 09.03.2026 14:18:26 von rschoepe
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