Auf der Seite der Arbeitsagentur finde ich dazu weiterhin nur Folgendes: "Bitte bescheinigen Sie ausschließlich volle Abrechnungsmonate der letzten 12 Zeitmonate. Bestätigen Sie alle beim Ausscheiden der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vollständig abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume. Es ist nicht notwendig, den letzten Abrechnungsmonat abzuwarten, wenn dieser erst nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet wird." Wenn jetzt ein Arbeitnehmer zum 05.11.24 ausscheiden würde, wäre dem Wortlaut der Arbeitsagentur folgend der Zeitraum bis 31.10.24 zu bescheinigen (vorausgesetzt Oktober wurde bereits abgerechnet)...So verstehe ich das zumindest. Der neuen Programmlogik von Lodas entsprechend, muss jetzt erst der Novermber 2024 abgerechnet werden, damit eine DÜ erfolgt? Beim Beitragsschätzverfahren würde die November-Abrechnung dann erst Anfang Dezember erfolgen und die Arbeitsbescheinigung also erst im Dezember übermittelt? Wo finde ich hierzu die Grundlage? Ich hätte da gerne was Offizielles, falls das Arbeitsamt die späte DÜ bemängelt oder auf eine vorzeitige Übermittlung drängt. Vielen Dank.
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