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Festbezug Netto einmalige Prämie

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letzte Antwort am 09.01.2026 08:04:04 von rschoepe
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LEUKA
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Hallo zusammen,

 

wir haben Mitarbeiter die jeweils 300,00 € Netto Bar ausbezahlt bekommen - jedoch müssen die 300,00 € natürlich Brutto hochgerechnet und dann Netto 300,00 € als Vorschuss wieder abgezogen werden. Das ist wohl Stammlohnart 230 (Festbezug netto) bzw. bei uns 231.

 

LEUKA_0-1767876177061.png

 

 

D.h. Festbezug netto 300,00 € sind lt. Testabrechnung 551,06 € Brutto.

 

LEUKA_1-1767876176972.png

 

Da es aber eine Einmalzahlung ist, muss es doch wie eine Einmalzahlung versteuert werden

Also:

 

LEUKA_2-1767877195806.png

 

Wie kann ich das machen? Gibt es die Lohnart "Festbezug netto" auch für Einmalzahlungen?

 

P_Sp
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Hallo,

 

verwendet werden müsste die Stammlohnart 231 Festbezug netto jhrl.

 

Viele Grüße

mandyhochgräber
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Könnte es sein, dass Ihre individuelle Lohnart Nummer 231 mit Stammlohnart 230 statt 231 angelegt wurde oder jemand die Standardeinstellung der Lohnart geändert hat?

Ansonsten prüfen Sie doch bitte mal die Lohnartenschlüsselung, ob im Register Steuer/SV/UV die Versteuerung über die Jahrestabelle hinterlegt ist.

rschoepe
Experte
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@LEUKA  schrieb:

jedoch müssen die 300,00 € natürlich Brutto hochgerechnet und dann Netto 300,00 € als Vorschuss wieder abgezogen werden.


Müssen sie das? Oder sollen sie "nur"? 😄

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LEUKA
Einsteiger
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Die Mitarbeiter haben die 300,00 € bereits bar bekommen.

 

Diese müssen ja versteuert werden, d.h. meine Lösung war dann, mit einer Lohnart die 300,00 € in Brutto hochzurechnen und diese dann als Vorschuss 300,00 € netto wieder abzuziehen .. 😊

 

Es ist aber ja eine Prämie bzw. Einmalzahlung, die dann ja auch so versteuert werden muss .. 

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P_Sp
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Die Vorgehensweise ist auch korrekt.

 

Sie müssen nehmen dazu die LODAS Stammlohnart 231.

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P_Sp
Aufsteiger
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Die Vorgehensweise ist auch korrekt.

 

Sie nehmen dazu die LODAS Stammlohnart 231.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 8 von 8
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@LEUKA  schrieb:

Diese müssen ja versteuert werden, d.h. meine Lösung war dann, mit einer Lohnart die 300,00 € in Brutto hochzurechnen und diese dann als Vorschuss 300,00 € netto wieder abzuziehen .. 😊


Worauf ich hinaus will: du kannst auch entscheiden, dass die 300 € schon brutto sind. 😉

Einer meiner Mandanten hat seinen Mitarbeitern vor Weihnachten schon einen Vorschuss überwiesen - bei den Azubis die vollen 1000 € (Brutto-)Ausbildungsvergütung. Deshalb stelle ich sie aber nicht für den Monat auf 1000 € netto um, sondern sie bekommen die SV-Beiträge dann eben von der Januar-Zahlung abgezogen.

Für deinen Fall würde das dann eben heißen, dass die Mitarbeiter nur aus Gründen der Vereinfachung 300 € bar ausgezahlt bekommen haben und die entfallenden Beiträge quasi vom laufenden Gehalt abgezogen werden.

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letzte Antwort am 09.01.2026 08:04:04 von rschoepe
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