Das Deutschlandticket wurde nicht gekündigt und läuft 1 Monat während einer Elternzeit weiter.
Wie können wir das am besten in dem Monat der Elternzeit verbuchen?
Ist das möglich überhaupt?
Hallo,
Ich denke nicht, dass das erlaubt ist. Einzige Ausnahme wäre für mich, wenn die Mitarbeiterin wenigstens für ein paar wenige Stunden geringfügig beschäftigt wäre.
Wird es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn als Jobticket gewährt? Dann sehe ich darin kein Problem.
Das Arbeitsverhältnis besteht ja weiter und die Steuerfreiheit ist nicht ausgeschlossen, nur weil aufgrund der Elternzeit keine Arbeitsleistung erbracht wird.
In der Lohnabrechnung wird es im Bruttobereit als steuerfreien Sachbezug ausgewiesen und als Nettoabzug wieder gegengerechnet. Es entsteht dadurch kein Auszahlungsbetrag und der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung sollte so auch gewährt sein, wenn es über die Abrechnung läuft.