Hallo, wir haben einen Mandanten, der einen Mitarbeiter in dauerhafter Nachtschicht beschäftigen wird und deshalb einen Nachtzuschlag zahlen muss. Es existiert kein Tarifvertrag, keine Betriebsvereinbarung und im Arbeitsvertrag ist zum Thema Nachtzuschlag nichts geregelt, d.h. es gelten die gesetzl. Regelungen. Der Mitarbeiter wird dauerhaft von 22Uhr - 6 Uhr beschäftigt sein (werktags). Wie hoch muss der Nachtzuschlag sein? 23 Uhr - 00 Uhr 25 % des Grundlohns/h als Nachtzuschlag 00 Uhr - 04 Uhr 40 % des Grundlohns/h als Nachtzuschlag 04 Uhr - 06 Uhr 25 % des Grundlohns/h als Nachtzuschlag Oder: 23 Uhr - 6 Uhr 25 % des Grundlohns/h als Nachtzuschlag Was ist davon richtig? Ich bin irritiert von 40 % Nachtzuschlag, da im Steuerrecht angegeben ist, dass zwischen 00 - 04 Uhr 40 % Nachtzuschlag steuerfrei sein müssen. Danke im Voraus!
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