Guten Tag, vielen Dank für die Antwort. Allerdings haben die Links oder Antworten auf einen GF einer GmbH verwiesen. Was ist jedoch mit Vorstände einer AG? So wie ich das verstehe, sind Vorstände einer AG als Arbeitnehmer nach §7 (1) SGB IV zu behandeln (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/V/vorstandsmitglieder_einer_ag.html). Demnach ist für einen Vorstand, der Fremd-GF oder eine Minderheit besitzt, U2 abzuführen. Besitzt ein Vorstand die Aktienmehrheit, ist er kein Arbeitnehmer und demnach ist keine U2 abzuführen. Besteht die U1-Pflicht auch nicht bei Vorständen?
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