Hallo zusammen, kann mir jemand eine Einschätzung (oder Quelle für eine korrekte Beurteilung) geben zu folgendem Sachverhalt oder auch Erfahrungswerte aus RV- oder FA-Prüfungen? Sportlerinnen teilen sich eine Unterkunft für vier Personen. Sachbezug demnach 112,80 Euro im Monat. Nun ist eine verletzt, im Krankengeld und längere Zeit im Ausland (Heimat). Kann ich den Sachbezug kürzen? Welche Auswirkungen hätte dies auf die anderen drei, müsste hier dann eine Erhöhung auf 141 Euro Sachbezug erfolgen, weil die Unterkunft nur noch 3fach belegt ist? Wie geht ihr mit untermonatlichen Änderungen um, würdet ihr taggenau abrechnen, wie lange eine Unterkunft z.B. nur mit 2 Spielerinnern und dann später, bei Saisonbeginn, mit 4 Spielerinnen belegt war? Oder geht es eher um die grundsätzliche Belegung? Besten Dank!
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