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Ummelden auf Hauptarbeitgeber

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letzte Antwort am 15.08.2025 10:45:28 von CVolz
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JUHE123
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Guten Tag zusammen,

bei der Juli-Abrechnung ist uns aufgefallen, dass unser Mitarbeiter seit Mai mit Steuerklasse VI geführt wird. Hintergrund: Der Mitarbeiter war ab Mai für zwei Monate in Elternzeit und hat in dieser Zeit bei einem anderen Unternehmen gearbeitet. Dieses hat ihn versehentlich als Hauptarbeitgeber angemeldet. Bei uns gab es im Mai noch anteilig Gehalt, den wir dadurch mit Steuerklasse VI abrechnen mussten.

Wir möchten den Sachverhalt korrigieren und bitten um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Herzlichen Dank!

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
73 Mal angesehen

Es läuft so ab:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/ELSTAM-Daten-Nebenarbeitgeber-hat-versehentlich-R%C3%BCckwirkend/m-p/390622/highlight/true#M95760

 

Wenn der Mitarbeiter bei euch im Mai weniger erhalten hat, als bei dem anderen Arbeitgeber, würde ich es eher so lassen und die Steuerklasse/Arbeitgebereigenschaft bei euch erst wieder zur Beschäftigungswiederaufnahme im Juli (?) ändern.

 

CVolz
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
55 Mal angesehen

Überschneiden sich die Zeiten denn überhaupt? Wenn z.B. bis 10.05. bei euch gearbeitet, dann Elternzeit und andere Beschäftigung und die Steuerklasse ab 11.05. (im Übernahmeprotokoll prüfen) gemeldet wurde, kann der Mai ja trotzdem mit regulären Steuerklasse bei euch abgerechnet werden (da das Gehalt sich auf die Zeit bis 10.05. bezieht und ab 11.05. erst die 6 gemeldet wurde.

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letzte Antwort am 15.08.2025 10:45:28 von CVolz
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