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Sachbezug Unterkunft, wenn Bewohner zeitweise im Ausland

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letzte Antwort am 20.08.2025 09:20:41 von CVolz
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CVolz
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Hallo zusammen,

 

kann mir jemand eine Einschätzung (oder Quelle für eine korrekte Beurteilung) geben zu folgendem Sachverhalt oder auch Erfahrungswerte aus RV- oder FA-Prüfungen?

 

Sportlerinnen teilen sich eine Unterkunft für vier Personen. Sachbezug demnach 112,80 Euro im Monat. Nun ist eine verletzt, im Krankengeld und längere Zeit im Ausland (Heimat). Kann ich den Sachbezug kürzen? Welche Auswirkungen hätte dies auf die anderen drei, müsste hier dann eine Erhöhung auf 141 Euro Sachbezug erfolgen, weil die Unterkunft nur noch 3fach belegt ist? Wie geht ihr mit untermonatlichen Änderungen um, würdet ihr taggenau abrechnen, wie lange eine Unterkunft z.B. nur  mit 2 Spielerinnern und dann später, bei Saisonbeginn, mit 4 Spielerinnen belegt war? Oder geht es eher um die grundsätzliche Belegung?

 

Besten Dank!

CVolz
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Niemand eine Idee? @Uwe_Lutz  vielleicht? 😊

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prabhjot-kakkar
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Hallo,

 

den Sachbezugswert kannst du bei der verletzten Spielerin kürzen bzw. ganz entfallen lassen, wenn sie die Unterkunft tatsächlich nicht nutzt (weil sie im Ausland ist). Entscheidend ist nicht, dass ihr Bett „frei bleibt“, sondern ob sie den Vorteil auch wirklich hat. Bei längerer Abwesenheit fällt der Vorteil weg.

 

Für die anderen drei Bewohnerinnen ändert sich dadurch nichts – die Einstufung als Gemeinschaftsunterkunft bleibt bestehen. Es gibt also keine automatische „Hochstufung“ auf den vollen Wert, nur weil gerade eine weniger dort wohnt. Erst wenn jemand ein Zimmer zur alleinigen Nutzung hat (keine WG-Situation mehr), müsste man den höheren Wert ansetzen.

 

Untermonatlich ist es offiziell so, dass taggenau abgerechnet wird (§ 2 Abs. 3 SvEV). In der Praxis rechnen viele aber monatsweise, wenn es sich nicht groß auswirkt. Bei Prüfungen habe ich bisher erlebt, dass Prüfer die taggenaue Abrechnung gerne sehen, weil sie formal korrekt ist.

 

Viele Grüße

 

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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CVolz
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Danke für die Rückmeldung!

 

Hast du Erfahrungswerte, welchen Nachweis wir für den Aufenthalt im Ausland brauchen? Eine Erklärung der Spielerin, ggf. Kopien der Flugtickets?

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letzte Antwort am 20.08.2025 09:20:41 von CVolz
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