Ich habe einen Arbeitnehmer (Steuer- und SV- Pflichtig) zum 31.05.2025 abgemeldet. Nun bleibt er als Minijobber bei uns mit 2% Pauschalsteuer. Ich habe das Austrittsdatum wieder rausgenommen und umgeschlüsselt. Geht das oder wird die Steuerabmeldung storniert? Muss ich dann manuell die Steuerabmeldung nochmal durchführen oder wird das dann mit der Juniabrechnung gleichzeitig gemacht?
Vielen Dank für die Hilfe.
Das sollte so funktionieren 👍
@Personal2020 schrieb:Ich habe einen Arbeitnehmer (Steuer- und SV- Pflichtig) zum 31.05.2025 abgemeldet. Nun bleibt er als Minijobber bei uns mit 2% Pauschalsteuer. Ich habe das Austrittsdatum wieder rausgenommen und umgeschlüsselt. Geht das oder wird die Steuerabmeldung storniert?
Sollte er eine Arbeitsbescheinigung benötigen, kannst du diese nach der Umschlüsselung nur noch per SV-Meldeportal erstellen. Sollte man vielleicht bedenken und im Zweifel doch eine neue PNr nehmen.
Ok. Aber geht das mit der Elstram Abmeldung so gut. Hinweis Probeabrechnung das die LSt-Bescheinigung für den vorherigen Zeitraum storniert wird.
Hallo,
Ich denke, Du solltest das Austrittsdatum drinnen lassen und statt dessen einen neuen Beschäftigungszeitraum anlegen. Auch darauf achten, dass Du bei der Steuer den Hauptarbeitgeber rausnimmst, da er ja jetzt mit der 2% Pauschalsteuer abgerechnet werden soll. Sonst würde der Mitarbeiter auch im Minijob mit seinen individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet werden (daher vermutlich der Hinweis auf die Stornierung der Lohnsteuerbescheinigung).
Viel Erfolg