Guten Morgen zusammen, ich habe gerade einen Knoten im Kopf: Ich versuche, die Möglichkeiten bei der betrieblichen Krankenversicherung darzustellen (Abschluss über und Zahlung direkt durch AG) und hänge am letzten Punkt: monatlich gezahlt, max 50 Euro, keine weiteren Sachbezüge: steuer- und sv-frei im Rahmen Sachbezugsgrenze monatlich gezahlt, über 50 Euro oder zusammen mit weiteren Sachbezügen über 50 Euro: steuer- und sv-pflichtig; bKV kann dann nach § 37b EStG pauschal versteuert werden (30% + 5,5% Soli + KiSt), sv-pflichtig (kann vom AG übernommen werden, führt aber zu weiterem steuer- und sv-pfl. geldwerten Vorteil; somit hohe Nebenkosten) jährlich gezahlt: steuer- und sv-pflichtig; >> kann hier eine Pauschalversteuerung nach § 40 (1) EStG auf Antrag erfolgen (Ziel wäre ja, dass der AN ohne Zusatzkosten in den Genuss der bKV kommt) ? Hatte ich mal notiert, aber noch nie in der Anwendung. Geht das auch bei kleinen Arbeitgebern, wenn es nur wenige Mitarbeiter gibt? Kann mir hier jemand die Möglichkeiten nennen, die wir hier haben?
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