Der Eigenanteil soll selbstverständlich vom Nettogehalt abgezogen werden und beträgt 15 × 4,40 € = 66,00 €. Der Mitarbeiter muss nachweislich einen Eigenanteil leisten, um anschließend vom steuerfreien Zuschlag in Höhe von maximal 15 × 3,10 € = 46,50 € profitieren zu können. Wenn der Mitarbeiter ohnehin 66,00 € aus seinem Nettogehalt zahlen muss, stellt sich die Frage, warum er zusätzlich auf 46,50 € aus seinem Gehalt verzichten sollte, nur um denselben Betrag anschließend in Form von Papiergutscheinen zu erhalten. Das würde niemand freiwillig tun – in diesem Fall könnte man direkt den gesamten Betrag selbst tragen. Möchte man jedoch den steuerfreien Vorteil von 46,50 € nutzen, muss der Mitarbeiter einen Eigenanteil leisten und den Papiergutschein akzeptieren. Nur dann entsteht überhaupt ein finanzieller Vorteil. ansonsten bei DATEV Hilfe-Center nach Essensgutscheine suchen.
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