Hallo lpapp, vielen Dank für die gründliche Differenzierung und das Heraussuchen der BMF-Zitate. Sie sprechen hier einen wichtigen Punkt an: Beim reinen Wortlaut der 15er-Vereinfachungsregelung (Auszahlung ohne jeglichen Nachweis von Anwesenheiten, Urlaubs- oder Krankheitstagen) gibt das BMF tatsächlich eine starre Obergrenze von maximal 15 Zuschüssen im Kalendermonat vor. Eine automatische Skalierung dieser Pauschale im Gesetzestext gibt es nicht. Dass in der Praxis bei einer 6-Tage-Woche dennoch mehr als 15 Zuschüsse (z. B. 17 oder 18) gewährt werden können, beruht auf zwei konkreten Wegen: 1. Die arbeitstägliche Abrechnung nach tatsächlichen Arbeitstagen (Einzelnachweis) Rechtsgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 Buchst. a Satz 1 LStR i. V. m. § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG. Anwendung: Führt der Betrieb Nachweise über die tatsächliche Anwesenheit (z. B. Dienstpläne, Zeiterfassung oder digitaler Beleg-Scan mit Datumstrennungs-Logik), gilt die 15er-Deckelung der Pauschale nicht. Ergebnis: Arbeitet eine Kraft in einer 6-Tage-Woche an 17 Tagen im Monat, stehen ihr nach Satz 1 LStR exakt 17 Zuschüsse steuerbegünstigt zu. 2. Einzelne Anrufungsauskünfte (§ 42e EStG) zur Pauschal-Skalierung Es gibt Betriebe mit 6-Tage-Woche, die für ihre spezifische Lohnkonstellation eine Auskunft beim zuständigen Finanzamt eingeholt haben, um die Pauschale auf 18 Tage hochzurechnen. Wichtiger Hinweis dazu: Als Software- und Systemanbieter erbringen wir selbst keine Steuerberatung und dürfen dies auch rechtlich nicht. Positiv erteilte Anrufungsauskünfte von Finanzämtern sind Eigentum der jeweiligen Mandanten und ihrer Steuerberater. Aus Gründen des Datenschutz- und Geheimhaltungsschutzes teilen wir solche mandanteneigenen Dokumente nicht öffentlich. Für vorsichtige Mandanten, die bei einer 6-Tage-Woche rein auf Pauschalbasis (ohne Arbeitstag-Erfassung) arbeiten wollen, empfehlen wir daher stets, eine eigene formlose Anrufungsauskunft über die Kanzlei beim Betriebsstätten-Finanzamt einzuholen. Alternativ bieten wir unseren Kunden an, dass wir Ihnen die Textblöcke für eine solche Anfrage zur Verfügung stellen, um diese selber durchzuführen.
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