Hallo SaKu_WB, vielleicht helfen Ihnen folgende Dokumente : https://www.vka.de/tarifvertraege/tvoed TVöD - Allgemeiner Teil - Stand 01.08.2025 und TVöD - BT-B (Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen) - Stand 01.07.2025 insbesondere : § 20 (Bund) - Dokument "TVöD - Allgemeiner Teil - Stand 01.08.2025" Jahressonderzahlung § 20 (VKA) - Dokument "TVöD - Allgemeiner Teil - Stand 01.08.2025" Jahressonderzahlung § 52a - Dokument "TVöD - BT-B (Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen) - Stand 01.07.2025" Jahressonderzahlung im Bereich der Pflege So wie ich es verstehe, wird die Jahressonderzahlung bei Pflege anders geregelt als bei anderen Berufsgruppen : hier steht klar , dass nur Monate Juli, August und September für die Berechnung verwendet werden. Bei anderen Berufsgruppen, die keiner Sonderregelung unterliegen, ist hingegen zusätzlich ein weiterer erläuternder Text enthalten : Daher ist davon auszugehen, dass im Pflegebereich ausschließlich die Monate Juli bis September für die Berechnung heranzuziehen sind. Da in diesem Zeitraum kein Entgelt gezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
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