Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die berechtigten Rückfragen. Der Mitarbeiter ist seit Juni 2020 im Unternehmen beschäftigt, also inzwischen über drei Jahre. Im Arbeitsvertrag sind 24 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche vereinbart, zusätzlich gewährt der Arbeitgeber 6 weitere Urlaubstage, also insgesamt 30 pro Jahr. Da ich den Urlaubsanspruch nicht in DATEV, sondern in einer anderen Software von einem Kollegen geführt bekomme und mir nur die Daten übermittelt werden, habe ich diese Situation zum ersten Mal, in der ich Urlaubstage vom Gehalt abziehen muss. Dabei habe ich leider nicht berücksichtigt, dass die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte erfolgt, und das Gehalt entsprechend falsch berechnet 😢 (wird korrigiert). _________ Wenn ich die Rückmeldungen richtig verstanden habe, ergibt sich folgende Berechnung: Beispiel 1 – Kündigung zum 30.06 (erste Jahreshälfte): • Gesetzlicher Urlaub: 24 ÷ 12 × 6 Monate = 12 Tage • Zusätzlicher Urlaub: 6 ÷ 12 × 6 Monate = 3 Tage • Gesamtanspruch: 15 Tage • Da der Mitarbeiter bereits 30 Tage genommen hat, ergibt sich eine Überzahlung von 15 Tagen, die zurückgefordert werden kann. 3000 x 3 Monate / 13 Wochen / wöchentliche 5 x 15 = 2076,92 € Beispiel 2 – Kündigung zum 30.09 (zweite Jahreshälfte): • Gesetzlicher Urlaub: voller Anspruch 24 Tage (§ 5 BUrlG) • Zusätzlicher Urlaub: 6 ÷ 12 × 9 Monate = 4,5 Tage, aufgerundet 5 Tage • Gesamtanspruch: 29 Tage • Da der Mitarbeiter bereits 30 Tage genommen hat, ergibt sich eine Überzahlung von 1 Tag, die zurückgefordert werden kann. 3000 x 3 Monate / 13 Wochen / wöchentliche 5 x 1 = 138,46 € __________ Habe ich das so korrekt verstanden? Und mit welcher Lohnart sollte diese Rückforderung am besten abgebildet werden? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe.
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