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Ausgabe von Essengutscheinen mit Barlohnumwandlung

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letzte Antwort am 16.12.2025 13:14:43 von Apollo12
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Apollo12
Beginner
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Guten Tag,

 

gibt es hier jemanden der Restaurantgutscheine mit Barlohnumwandlung / Gehaltsverzicht noch abrechnet.

 

Die Voraussetzungen:

Der Gutscheinwert beträgt derweil 7,50€.

Der Eigenanteil soll 4,40€ in Höhe des SB-Wertes betragen. An welcher Steller macht man hier den Abzug aus dem Arbeitslohn im Netto oder im Brutto?

Die 3,10€ sollen dann als Gehaltsverzicht monatlich finanziert.

 

Mich interessieren hier die Lohnarten mit welchen ich das Prozedere bewerkstelligen kann.

In dem Dokument zur Gehaltsumwandlung bin leider nicht fündig geworden.

 

Vielen Dank

lpapp
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Der Eigenanteil soll selbstverständlich vom Nettogehalt abgezogen werden und beträgt
15 × 4,40 € = 66,00 €.

 

Der Mitarbeiter muss nachweislich einen Eigenanteil leisten, um anschließend vom steuerfreien Zuschlag in Höhe von maximal 15 × 3,10 € = 46,50 € profitieren zu können.

 

Wenn der Mitarbeiter ohnehin 66,00 € aus seinem Nettogehalt zahlen muss, stellt sich die Frage, warum er zusätzlich auf 46,50 € aus seinem Gehalt verzichten sollte, nur um denselben Betrag anschließend in Form von Papiergutscheinen zu erhalten. Das würde niemand freiwillig tun – in diesem Fall könnte man direkt den gesamten Betrag selbst tragen.

 

Möchte man jedoch den steuerfreien Vorteil von 46,50 € nutzen, muss der Mitarbeiter einen Eigenanteil leisten und den Papiergutschein akzeptieren. Nur dann entsteht überhaupt ein finanzieller Vorteil.

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ansonsten bei DATEV Hilfe-Center nach Essensgutscheine suchen.

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Apollo12
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die Ausführungen.

 

In Ihrem Beispiel trägt der AG- den steuerfreien Anteil als Zuschuss zusätzlich zum monatlichen Entgelt.

Meine Frage zielte darauf ab den Zuschuss aus einer Barlohnumwandlung zu gewähren.

 

Die Bewertung, ob dies für Arbeitnehmer oder Arbeitgeber günstig ist nicht meine Frage.

Die Entscheidung zur Umsetzung liegt einzig beim Mandanten.

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
220 Mal angesehen

Hallo,

 

im Hilfe-Dokument Mahlzeiten abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt finden Sie unter Punkt 2.2. ein Beispiel, wie der geldwerte Vorteil von Essensgutscheinen mittels Lohnart 2502 Essensgeld abgerechnet werden kann. Dort sind auch die Voraussetzungen für die Bewertung als Sachbezug definiert.

 

Der Betrag kann entweder steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig oder mit 25 % pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden. Er wird automatisch mit der Lohnart 9003 - Essengeld wieder als Netto-Abzug abgezogen.

 

Bitte beachten Sie, dass wir Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen nicht beraten können. Daher können wir Ihnen keine Standard-Lohnart für Ihren beschriebenen Sachverhalt als Gehaltsverzicht empfehlen.

 

Wir empfehlen aber, zunächst Klarheit über die rechtliche Grundlage zu schaffen und entsprechend dieser eine vorhandene Lohnart zu kopieren und individuell umzubenennen. Wie die Kopie einer Lohnart funktioniert, wird im Hilfe-Dokument Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter 3.4 erläutert.

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Apollo12
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Herr Heubeck,

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

 

Wie in meinem Eingangspost beschrieben handelt es sich nicht um einen einfachen Zuschuss des Arbeitgebers, die rechtlichen Voraussetzungen sind in Hinsicht auf 'Barlohnumwandlung' geschaffen und auch eingehalten.

 

Im LEXinform wird der Sachverhalt der Barlohnumwandlung beschrieben. Mir geht es um die Umsetzung im Lohnprogramm. 

Das Dokument auf welches Sie verweisen geht auf diesen Sachverhalt 'Barlohnumwandlung' in keiner Weise ein.

Im LEXinform wird der Sachverhalt der Umwandlung beschrieben.

 

Freundliche Grüße

 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 7
180 Mal angesehen

Hallo,

 

Lohnarten zum Zwecke der Barlohnumwandlung finden Sie in den Standardlohnarten von Lohn und Gehalt. Grundsätzlich können die Lohnarten ab 3701 ff verwendet werden. Wir empfehlen die ausgewählte Lohnart zu kopieren und entsprechend umzubenennen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument 9226266 - Tabelle der DATEV-Standardlohnarten.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Apollo12
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Hallo, 

 

Vielen Dank für die Antwort.

 

Leider wurde meine Frage über die genaue Umsetzung nicht beantwortet.

Das Dokument mit den Lohnarten ist mir bereits bekannt.

 

Anscheinend findet die Barlohnumwandlung für Essenmarken oder Restaurantschecks keine Anwendung mehr.

 

Beste Grüße

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letzte Antwort am 16.12.2025 13:14:43 von Apollo12
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