Die KI rät hier folgendes: 1. Unterdrückung des Freibetrags bei Abrechnung nach Steuerklasse V oder VI Die Ursache: Das Finanzamt übermittelt Freibeträge elektronisch (über ELStAM) in der Regel nur für das Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklassen I bis IV). Liegt dem System für diesen Mitarbeiter die Steuerklasse V oder VI vor, wird ein eingetragener Freibetrag gesetzlich nicht abgezogen, selbst wenn er auf der Abrechnung als Information angedruckt ist. Prüfung in LODAS: Schauen Sie unter Stammdaten | Steuer | Steuerdaten nach, welche Steuerklasse aktuell für den Monat aktiv ist. 2. Der Freibetrag wurde unter den falschen Stammdaten eingetragen Die Ursache: Manchmal wird der Freibetrag manuell in den LODAS-Stammdaten erfasst, das System rechnet aber stur mit den (eventuell abweichenden oder noch nicht aktualisierten) elektronischen ELStAM-Daten des Finanzamts. Prüfung in LODAS: Kontrollieren Sie unter Stammdaten | Steuer | Steuerdaten, ob im Feld „Freibetrag/Hinzurechnungsbetrag für den Lohnsteuerabzug“ die Option gewählt ist, dass die ELStAM-Daten Priorität haben bzw. ob dort ein abweichender Wert die Berechnung blockiert. 3. Der Mitarbeiter verdient unter der Steuergrenze (Freibetrag läuft ins Leere) Die Ursache: Wenn das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des Mitarbeiters ohnehin so gering ist, dass er bereits vor Abzug des Freibetrags 0,00 Euro Lohnsteuer zahlt, kann der Freibetrag die Steuer nicht weiter senken. Ein Freibetrag mindert nur das zu versteuernde Einkommen, er führt nicht zu einer negativen Steuer (Auszahlung). Prüfung in LODAS: Schauen Sie auf die Abrechnung in die Zeile „Lohnsteuer“. Stand dort vorher schon „0,00“? Wenn ja, hat der Freibetrag im laufenden Monat keine Auswirkung. Weitere Ideen hätte ich jetzt leider auch nicht. 😞
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