Hallo,
hat jemand Erfahrung mit "Azubis", die eine Ausbildung machen, bei der nicht zur Schule gegangen werden muss ?
In meinem Fall hat die Landesärztekammer bestätigt, dass die Ausbildung auch ohne theoretischen Teil möglich ist. Die rein praktische Ausbildung dauert dann 1 Jahr länger. Es gibt keinen typischen Ausbildungvertrag.
Meine Frage zielt auf die PGN ab. Kann ich auf 102 schlüsseln oder bleibt es bei 101, weil es sich nicht um einen Azubi
im eigentlichen Sinn handelt ?
Gruß Karen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Karen-HOK ,
irgend einen Vertrag muss es doch geben?! Wie hoch ist die Vergütung?
Ich würde mal bei der Dt. RV nachfragen, wie dieser spezielle Fall zu würdigen ist, denn meines Wissens hat der PGS 102 (unter anderem?) (positive?) Auswirkungen auf die spätere Rente ... ?!
Wenn Sie den PGS 101 verwenden (dürfen), müsste auch das Mindestlohnerfordernis greifen.
VG
Vielen Dank für die Antwort.
Es gibt einen Vertrag als "ungelernte" MFA. Die Vergütung liegt über dem Mindestlohn.
Den Weg, die DRV zu befragen, hoffte ich umgehen zu können. In den meisten Fällen erhält man dort auch keine
verbindliche Auskunft. Werde es aber versuchen.
Entscheiden kann/muss kauch die Einzugsstelle, also die Krankenkasse. Bevor die sich rauswinden, direkt auf auf § 28h Abs. 2 SGB IV verweisen.
Alternativ "unverbindlich" im AOK Expertenforum fragen. Da hat man dann eine krankenkassenseitige Einschätzung.
Hallo @jena ,
ich habe mir den genannten Paragraphen angeschaut und frage mich, ob dieser wirklich weiterhilft. Denn nach dem Wortlaut entscheidet die Einzugsstelle über die Höhe der Beiträge. Diese sind meines Wissens aber bei den PGS 101 und 102 identisch. Über eine Entscheidung der Einzugsstelle zum PGS kann ich da nichts herauslesen ...
Übersehe ich etwas?
VG
In meinem Fall hat die Landesärztekammer bestätigt, dass die Ausbildung auch ohne theoretischen Teil möglich ist.
@Karen-HOK Eine Prüfung ist dann aber schon noch erforderlich? 🤔 MFA = MedizinischeFachAngestellte/r nehme ich an?
PGS 101 -> Vergütung <2000 € = MIDI-Job = geringerer Beitrag (wird für die Anfrage einfach mal unterstellt)
PGS 102 -> immer volle SV
Die Prüfung zur MFA erfolgt ganz regulär. Nach 4 1/2 Jahren praktischer Arbeit muss sich die "Azubine" bei der Kammer melden, die dann wiederum über die Zulassung zur Prüfung entscheidet.