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Betriebsübergang 613 BGB

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letzte Antwort am 23.09.2025 08:58:36 von Wolfgang_Stein
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zäunermaik
Beginner
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Liebe Community,

 

bei uns steht eine Verschmelzung von zwei GmbHs an, die wir  in Lodas vollziehen müssen.

Bei der zu verschmelzenden GmbH werden wir die Abmeldungen mit Meldegrund 33 erzeugen und in der aufnehmenden GmbH die Anmeldung mit Meldegrund 13.

Die Abmeldung/Ummeldung BG, etc. haben wir soweit alles ebenfalls auf dem Schirm.

 

Nun ist noch die Frage aufgetaucht, ob wir bei der untergehenden GmbH in Lodas in der Rubrik Beschäftigungsbetrieb/sonstige Angaben den Haken setzen müssen für "Einstellung Betriebstätigkeit"?

 

In der zugehörigen Hilfe zu dem Eingabefeld steht: "

Bei Beendigung der Betriebstätigkeit handelt es sich entweder um eine Stilllegung, Aufgabe oder Löschung des Beschäftigungsbetriebs. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen nur in diesen Fällen.

Die Einstellung der Betriebstätigkeit wird im Rahmen der Datenübermittlung zur Betriebsdatenpflege elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet und führt dort zur Löschung des Datensatzes in der Datei der Beschäftigungsbetriebe."

 

Konkret ist bei uns die Konstellation, dass die untergehende GmbH zukünftig am gleichen Standort wie bisher und mit dem gleichen Betätigungsfeld und Personal als unselbständige Betriebsstätte der aufnehmenden GmbH weiterbetrieben wird.

Wir sind nicht sicher, ob der Haken in diesem Fall zu setzen ist oder nicht.

Vielleicht kann jemand helfen oder hat Erfahrung mit der Thematik.

 

Vielen Dank vorab an alle die helfen können!

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

welche Eingaben bei einem Betriebsübergang zu erfassen sind, finden Sie im Dokument 1005377. Der Haken "Einstellung Betriebstätigkeit" muss hier nicht gesetzt werden.
Halten Sie im Zweifel bitte Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.09.2025 08:58:36 von Wolfgang_Stein
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