@NinaJ schrieb: Also ich habe das Seminar durchgearbeitet. Dabei sind zwei Fragen aufgetreten: 1. Warum wird bei der Ermittlung der Monatsarbeitszeit mit Faktor 4,35 gerechnet? Die Sprecherin meinte, dies würde das Programm auch so rechnen. Wir rechnen immer mit 13 / 3 = 4,33¯ - auch beim Mindestlohn / geringfügige Beschäftigung wird so gerechnet. Hier (Zeitberechnungen bei der Lohnabrechnung) sind sehr gut die Hintergründe zum Entstehen der Faktoren 4,33 und 4,35 beschrieben. (Da man in Deutschland ist, wird bei dem Faktor 4,35 auch noch berücksichtigt, dass es Schaltjahre gibt und betrachtet dann den Zeitraum von 400 Jahren.) Eigene Anmerkungen dazu: Für die Umrechnung von Festbezügen nehme ich immer die Berechnung 13/3, da diese Berechnung im Alltag seit Jahrzehnten bewährt und üblich ist. Wenn es um st-/sv-rechtliche Dinge geht, benutze ich allerdings den Faktor 4,35. Das Interessante daran ist übrigens, dass es für diesen Faktor nur eine steuerrechtliche Vorschrift gibt, aber keine sozialversicherungsrechtliche. Ausgerechnet Krankenkassen und die Arbeitsagenturen rechnen aber mit dem Faktor 4,35.
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