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U1-Wahl

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letzte Antwort am 30.01.2025 08:07:16 von Wolfgang_Stein
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prugger
Einsteiger
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Hallo,

ein Mandant frägt ob ich feststellen kann ob der gewählte U1-Satz (der günstigste) sich gerechnet hat im Bezug auf die Erstattungen oder ob er lieber einen anderen Satz wählen soll.

Hat da jemand einen Tipp?

Im Datenanalysesystem komm ich irgendwie nicht weiter🙄

 

sue
Fortgeschrittener
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in Lohn und Gehalt gibt es die Auswertung "Prüfhilfe U1", ich denke die gibt es bei LODAS entsprechend.

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k_hacker
Aufsteiger
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Es gibt die Prüfhilfe wie genannt, aber die ist nur in die Vergangenheit. Prognose in die Zukunft ist immer etwas schwierig. Das kann sich halt im laufenden Jahr drehen und wenden je nachdem..

VG
K. Hacker
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pogo
Experte
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Du kannst dir den Rechner der TK in Excel nachbauen, um ihn für andere Krankenkassen zu nutzen.

 

Aber vielleicht reichen ja auch schon Berechnungen damit, um den "besten" Satz woanders erahnen zu können.

 

Da das alles eh ein wenig Schauen in die Glaskugel ist, könnte der Rechner den Zweck erfüllen.

bodensee
Allwissender
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Wie sollen Sie - auch ihr Mandat- wissen wie sich die Krankheiten in 2025 entwickeln werden. 

 

Das kann man immer nur im nachhinein, ob das dann in Zukunft auch gilt weiß man wenn die Zukunft vorbeit ist also Vergangenheit geworden ist. 

 

Dem Grunde nach müssten Sie für die Vergangenheit schauen wieviel Geld kam von den KK zurück via AAG und wieviel Umlage 1 ( jahreslohnjournal) wurde bezahlt, korrekterweise müsste man das jetzt auf jeder KK runterbrechen. 

 

Dann hat man die Aussage bzw. kann rechnen was wäre bei einem anderen Umlagesatz passiert besser oder schlechter. Aber wie gesagt das heißt noch lange nicht das dies in 2025 ff dann wieder gleich ist und das würde ich Mandat auch so sagen. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
ulli_preuss
Fachmann
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@prugger 

Ganz pragmatisch:
Nur bei Betrieben mit einem regelmäßig geringen Krankenstand lohnen sich die ermäßigten U1-Beiträge. Entsprechend gilt das für den hohen Krankenstand mit erhöhten Beitragssätzen. In der Regel ist der Standard-Beitrag aber recht gut ausbalanciert, so dass Sie sich bei mehreren Lohnmandaten die regelmäßig zu kontrollierenden "Insellösungen" zu sparen.

Ich habe zwei Betriebe, bei denen 1, 2 Beschäftigte durch häufige Fehlzeiten auffallen. Dass das bei beiden hauptsächlich Auszubildende sind, lass ich mal ohne Kommentierung so stehen. Aber zumindest war hier die Überlegung, den Prozentsatz für Erstattungen durch den erhöhten U1-Beitrag anzuheben.

Bei einem ging dies ohne Probleme, weil nur der Azubi die entsprechende Krankenkasse hatte. Im anderen Betrieb wird ein Großteil der Vollzeit-Gesellen auch mit der Krankenkasse abgerechnet, so dass hier andere Beträge anfallen.

Aber ehrlich gefragt: Wollen Sie sich wirklich die Spitzabrechnung jedes Jahr antun? Denn lassen Sie sich einmal darauf ein, kommen Sie aus der Nummer schlecht wieder heraus.

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
sue
Fortgeschrittener
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Das stellt sich hier ganz anders dar. Außer in den Jahren 2021 und 2022 waren fast bei allen Lohnmandaten (20) die geringsmöglichen Satz am günstigsten. Das sehen sie in der Auswertung Prüfhilfe U1. Die stelle ich jedem Mandanten telefonisch vor und lasse den Mandanten entscheiden. Da steckt sonst jede Menge Haftungspotenzial drin.

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prugger
Einsteiger
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Nachricht 8 von 13
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Hallo, die Prüfhilfe zeigt mir doch nur ob ein Mandant im nächsten Jahr U1-pflichtig ist. Oder sehe ich das falsch? Mein Mandant möchte aber eine Aussage ob sich im Vorjahr der gewählte Umlagessatz gerechnet hat. Beitrag U1 zu Erstattung.  Oder ob wir den Umlagesatz jetzt im Januar ändern sollen.

Sie schreiben dass es sich nur in 2021 und 2022 gerechnet hat den allgemeinen Satz zu wählen.

Wie kommen Sie zu den Zahlen? 

Und haben wir hier wirklich ein Haftungsrisiko wenn wir falsch beraten?

Ich hab das in der Vergangenheit eigentlich wie @ulli_preuss gehalten: Krankheitsrisiko in der Branche und Mitarbeiterstruktur mit dem Mandanten eingeschätzt und entsprechend beraten.

 

 

 

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sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 13
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Nein, auf den letzten 1 bis 4 Seiten wird der gewählte Satz mit den weiteren Möglichkeiten pro Krankenkassen für das abgelaufene Kalenderjahr verglichen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@sue  schrieb:

Nein, auf den letzten 1 bis 4 Seiten wird der gewählte Satz mit den weiteren Möglichkeiten pro Krankenkassen für das abgelaufene Kalenderjahr verglichen.


Ich glaube, das ist aber nur bei LuG der Fall - die LODAS-Liste liefert nur die Anzahl der Mitarbeiter, so dass man damit nur prüfen kann, ob ein Mdt. U1-pflichtig ist oder nicht.

sue
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 13
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Bei 20 Lohnmandaten hat sich in der Vergangenheit bis auf die genannten Jahre der geringstmögliche als der günstigste erwiesen, also weitestgehend branchenunabhängig.

Beraten würde ich in dem Sinne gar nicht. Ich trage das abgelaufene Kalenderjahr vor und lasse den Mandanten - mit Hinweis auf die Glaskugel - entscheiden.

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prugger
Einsteiger
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Nachricht 12 von 13
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Könnten wir das nicht auch in LODAS erhalten? Wäre doch mal erhellend!

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo, 

 

den Wunsch haben wir aufgenommen und entsprechend weitergegeben. 

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.01.2025 08:07:16 von Wolfgang_Stein
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