Nach dem 01.09.2022 muss über die Nebenbuchführung abgerechnet werden. Ich hatte zuerst eine Wiederabrechnung ohne Nebenbuchführungsangaben nach dem 01.09.2022 gemacht. Alle neuen Mitarbeiter/Azubis mit Eintrittstermin 01.09.2022, die ich im August schon abgerechnet hatte (alle mit "Ja" bei der EPP eingetragen, damit diese bei der EPP berücksichtigt werden), waren auf der DÜ-Lohnsteuer-Anmeldung verschwunden. Auch ein neuer Arbeitnehmer mit Eintrittstermin 01.09.2022, der am 01.09.2022 noch dazukam, wurde bei der DÜ-Lohnsteuer-Anmeldung Kz. 35 auf Auswertung 24, nicht berücksichtigt. Ich hatte dann mit DATEV telefoniert und mir wurde gesagt, dass ich über die Nebenbuchführung per Wiederabrechnung abrechnen muss. Das hat dann zwar bei der DÜ-Lohnsteueranmeldung funktioniert, aber die Kz. 86, "Zahl der Arbeitnehmer", ist leider fehlerhaft, da die Kennzahl Arbeitnehmer aus der August Erstabrechnung mit Eintrittsdatum 01.09.2022 berücksichtigt und die Arbeitnehmer, die über die Nebenbuchführung erfasst worden sind wohl auch noch einmal. Dadurch werden diese Arbeitnehmer doppelt gezählt (diese Angabe/Interpretation von mir zu Kz. 86 ist ohne Gewähr). Vielleicht kann man auch ohne Kz. 86 abrechnen bzw. eine Nachberechnung machen (vielleicht kann sich DATEV dazu äußern)? Was den Buchungsbelag anbelangt, so ist dieser manuell in der Fibu zu buchen.
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