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Wiederabrechnung / VWL

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letzte Antwort am 30.05.2025 13:58:19 von Matthias1965
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isa_nie_
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Hallo,

 

wir müssen für einen Arbeitnehmer mit Austrittsdatum Mitte Juli noch nachträglich Stunden auszahlen die leider in der Abrechnung nicht richtig übernommen wurden.

Bearbeitungsmonat zurückgestellt, Stunden in der Erfassungstabelle nacherfasst, Wiederabrechnung einzelne PNr. Jetzt steh ich allerdings wie Ochs' vorm Berg und frage mich wie ich die VWL richtig abrechne. Überwiesen wurden diese ja bereits bei der ursprüglichen Abrechnung von uns. Wenn ich die VWL jetzt drin lasse habe ich doch einen doppelten Abzug weil ich ja die Überweisung von den VWL nicht erneut ausführe. Wenn ich die rausnehme fehlen diese doch komplett in der Abrechnung. Oder hab ich einen riesen Denkfehler?

björn
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Guten Morgen,

 

nein diese werden nicht doppelt abgezogen. Es muss nur darauf geachtete werden, dass diese nicht ein 2. Mal überwiesen werden. Also am besten den Differenzbetrag an den Mitarbeiter manuell überweisen, wenn die VL mit in der Zahlungsdatei von den Gehältern enthalten ist.

isa_nie_
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Ich habe den "ersten" Auszahlungsbetrag als Nettoabzug miteingegeben, die Zahlungsdatei für die VWL lösche ich einfach.

Aber dann hab ich diesen doppelten Abzug wohl nur als Denkfehler im Kopf..

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björn
Experte
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Ja das ist richtig, da Sie hier den Betrag abziehen müssen den der AN schon erhalten hat. Bzgl. der VL ist es nur ein Denkfehler. 😉

Matthias1965
Beginner
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Nachricht 5 von 7
151 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wir müssen eine Wiederabrechnung Mai 2025 für die gesamte Firma durchführen, weil wir im Insolvenzverfahren eine neue Steuernummer und eine neue Unternehmenssnummer nach der Maiabrechnung mitgeteilt bekommen haben. Es sind ca. 30 VWL Vertäge, ca. 10 BAV-Verträge und 4 Pfändungen vorhanden.

 

Wie kann ich verhindern, dass die Zahlungsdatei ein zweites Mal automatisch (weil DÜ an Institutionen unter Zahlungsverkehr eingestellt ist) zur Bank geschickt wird. Kann ich beim Zahlungsverkehr die Auswertungen 205 und 210 auf Überweisung Papier bei der Wiederabrechnung einstellen? Im Juni würde ich die Auswertungen 205 und 210 dann wieder auf DÜ an Institutionen einstellen. Oder gibt es andere Möglichkeiten?

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ja, das ist richtig. Wenn die DÜ unterdrückt werden soll, schlüsseln Sie in der Auswertungssteuerung die entsprechenden Auswertungen auf Papier.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Matthias1965
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Vielen Dank, Frau Schön!

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letzte Antwort am 30.05.2025 13:58:19 von Matthias1965
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