Hallo,
wir müssen für einen Arbeitnehmer mit Austrittsdatum Mitte Juli noch nachträglich Stunden auszahlen die leider in der Abrechnung nicht richtig übernommen wurden.
Bearbeitungsmonat zurückgestellt, Stunden in der Erfassungstabelle nacherfasst, Wiederabrechnung einzelne PNr. Jetzt steh ich allerdings wie Ochs' vorm Berg und frage mich wie ich die VWL richtig abrechne. Überwiesen wurden diese ja bereits bei der ursprüglichen Abrechnung von uns. Wenn ich die VWL jetzt drin lasse habe ich doch einen doppelten Abzug weil ich ja die Überweisung von den VWL nicht erneut ausführe. Wenn ich die rausnehme fehlen diese doch komplett in der Abrechnung. Oder hab ich einen riesen Denkfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
nein diese werden nicht doppelt abgezogen. Es muss nur darauf geachtete werden, dass diese nicht ein 2. Mal überwiesen werden. Also am besten den Differenzbetrag an den Mitarbeiter manuell überweisen, wenn die VL mit in der Zahlungsdatei von den Gehältern enthalten ist.
Ich habe den "ersten" Auszahlungsbetrag als Nettoabzug miteingegeben, die Zahlungsdatei für die VWL lösche ich einfach.
Aber dann hab ich diesen doppelten Abzug wohl nur als Denkfehler im Kopf..
Ja das ist richtig, da Sie hier den Betrag abziehen müssen den der AN schon erhalten hat. Bzgl. der VL ist es nur ein Denkfehler. 😉