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Minijob sv-pflichtig per Wiederabrechnung

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letzte Antwort am 26.05.2023 15:31:33 von Wolfgang_Stein
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Matthias1965
Beginner
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Hallo Datev-Community,

 

ein geringfügig Beschäftigter Rentner (Regelaltersgrenze erreicht) wurde im Mai als Minijobber abgerechnet. Es hat sich nach der Abrechnung herausgestellt (handschriftlicher Stundenzettel, der zu spät abgegeben wurde), dass er die Verdienstgrenze zum 3. Mal innerhalb des Zeitjahres als Minijobber überschritten hat (viel zu viele Stunden gearbeitet; die 50-Prozent-Grenze im Arbeitszeitkonto wurde weit überschritten). Per Wiederabrechnung, die erst Anfang Juni durchgeführt werden kann, soll der Arbeitnehmer als versicherungspflichtig Beschäftigter abgerechnet werden.

 

1. Kann ich den Arbeitnehmer umschlüsseln und per Wiederabrechnung abrechnen?

 

Folgende Schlüsselung wollte ich in DATEV LODAS vornehmen:

 

Personengruppe 119

 

Beitragsgruppenschlüssel:

  • KV: 3 - Ermäßigter Beitrag
  • RV: 3 - Halber Beitrag
  • AV: 2 - Halber Beitrag
  • PV: 1 - Voller Beitrag

 

DEÜV Rentnerschlüssel Altersrente

 

Steuerklasse 6

 

2. Wird die Abmeldung des Minijobs bei der Minijob-Zentrale mit Meldegrund 31 und die Anmeldung mit Anmeldung bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers Meldegrund 11 vom Lohnprogramm vorgenommen?

 

3. Und kann ich den Arbeitnehmer dann wieder im nächsten Monat als Minijobber abrechnen?

 

zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
282 Mal angesehen

Hallo,

 

in LuG geht das genau so, wie du es beschreibst.

Nachberechnung des relevanten Monats mit neuem PGS und BGS, DEÜV-Meldungen 31 und 11 (lt. Lohn-Info.de) und gut.

 

Und nach den ersten Absätzen des folgenden Dokuments, kannst du den*die MA danach auch wieder als Geringf. abrechnen.

Geringfügige Beschäftigung (Minijob) - DATEV Hilfe-Center

 

VG

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
250 Mal angesehen

Hallo,

 

der Mitarbeiter kann im entsprechenden Bearbeitungsmonat rückwirkend umgeschlüsselt werden. Durch die Umschlüsselung wird mit einer Wiederholungsabrechnung des zuletzt abgerechneten Monats eine Nachberechung erzeugt und auch die DEÜV Meldungen erstellt.
Im nächsten Monat kann der Arbeitnehmer erneut umgeschlüsselt werden. Auch hier erfolgen mit einer Abrechnung die entsprechenden Korrekturen.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.05.2023 15:31:33 von Wolfgang_Stein
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