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LODAS DÜ-Protokoll Lohnnachweis Auswertung 422; Zeitraum digitaler Lohnnachweis fehlerhaft?

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letzte Antwort am 16.01.2024 09:17:07 von Kristin_Frohmeyer
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Matthias1965
Beginner
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Nachricht 1 von 8
710 Mal angesehen

Hallo DATEV Community,

 

ich habe heute gesehen, dass nach der Dezember 2023 Lohnabrechnung auf der Auswertung 422 der Zeitraum 01.03.2023 bis 31.12.2023 angegeben wird. Eigentlich müsste da doch 01.01.2023 bis 31.12.2023 stehen!

 

Die Summe der UV-Entgelte und die Summe der Arbeitsstunden sind beim ersten Betrachten die Ganzjahreswerte.

 

Ist bei der Angabe des Zeitraumes ein Fehler seitens des Programmierers unterlaufen oder habe ich einen Fehler gemacht?

 

Ich habe ein Dokument mit dem Ausschnitt von der Auswertung 422 angefügt, auf dem das zu sehen ist.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
658 Mal angesehen

Hallo @Matthias1965,

 

aktuell wird in bestimmten Konstellationen der Lohnnachweis mit einem falschen Beginn-Datum erstellt.
Der Sachverhalt wird derzeit geprüft.
Wir informieren an dieser Stelle, wenn es einen neuen Stand dazu gibt.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Matthias1965
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Hallo Herr Fürther,

 

wir haben in unserer Firma im März jemanden neu eingestellt und dem Mitarbeiter eine Gefahrentarifstelle zugeordnet, die einige Jahre unbesetzt war. Vielleicht war das der Auslöser für die Veränderung des Zeitraumes auf dem Lohnnachweis bzw. kann man an der Stelle auch nach dem Fehler suchen bzw. ihn eingrenzen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
541 Mal angesehen

Hallo @Christopher_Fürther ,

 

ist denn schon absehbar, wann hierzu eine Fehlerbehebung kommt?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 8
494 Mal angesehen

Hallo,

 

das Fehlverhalten wurde gestern Vormittag behoben.


Eine Korrektur des Lohnnachweises kann mit einer Wiederabrechnung komplett für 12/2023 oder
mit der Erstabrechnung 01/2024 mit einer Nachberechnung auf 12/2023 erfolgen.

Die Nachberechnung stoßen Sie für eine UV-pflichtige Personalnummer mit 1/96 in den Bewegungsdaten | Nachberechnung Standard auf 12/2023 an.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
m_wenzien
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
477 Mal angesehen

In welchen Konstellationen kann denn dieser Fehler aufgetaucht sein?

Dani_3
Beginner
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Nachricht 7 von 8
407 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe am 10.01.2024 die Abrechnung Dezember 2023 erstellt und im DÜ-Protokoll wird ebenfalls der Zeitraum 19.04. bis 31.12.2023 ausgewiesen. Wie kann es sein, wenn der Fehler am 05.01.2024 behoben wurde.

 

Warum müssen wir als Anwender eine Nachberechnung durchführen. Eigentlich müsste diese durch Datev automatisch erfolgen.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 8
309 Mal angesehen

Hallo @Dani_3,


wir würden uns diesen Sachverhalt gerne näher mit Ihnen ansehen. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.01.2024 09:17:07 von Kristin_Frohmeyer
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