Hallo @Matthias1965 , ich kann Ihnen dazu leider nichts sagen; es könnte so klappen, wie von Ihnen beschrieben bzw. ausprobiert ... Noch eine Idee dazu: Können Sie im Rahmen einer Probeabrechnung (Entstehungsprinzip) ermitteln, welche Lohnsteuer in 2023 tatsächlich angefallen wäre? Diesen Wert könnte man dem GF dann schon mal als Pi-mal-Daumen-Wert mitteilen, damit er weiß, worauf er sich einstellen muss. Die tatsächlichen Nachberechnungen erfolgen dann aber selbstverständlich wieder mit den korrekten steuerlichen Einstellungen (Zuflussprinzip). Selber wünsche ich mir einen solchen Fall kein zweites Mal ;-). Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
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