Hallo zusammen! Ich hätte da mal zwei Fragen im Zusammenhang mit Minijobs: 1. Welche Grenze gilt? Die monatlichen 450,- € oder die Jahresentgeltgrenze von 5.400,- €? Hintergrund: Ein MA hat von 09-12/21 einen Minijob (mtl. 450,- €) bei einem anderen AG, nun möchte er bei uns von 11/21-04/22 einen weiteren Minijob (mtl. 200,- €) ausüben. Vor 09/21 bzw. nach 04/22 hatte der AN keinen weiteren Minijob bzw. wird danach auch keinen weiteren ausüben. Ich habe zwar die Minijob-Zentrale angerufen, möchte mir deren Aussage aber hier lieber bestätigen lassen. Danach sind der November und Dezember SV-pflichtig. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang dann die Jahresentgeltgrenze? Diese wird doch bei weitem nicht erreicht (egal ob auf 12 Monate oder aufs Kalenderjahr gerechnet). Ist hierbei einzig und allein ausschlaggebend, dass die monatliche Grenze zeitweilig überschritten wird? 2. (Ich hatte hier zunächst zwei Fälle durcheinandergewürfelt, deshalb Edit): Eine MA ist von 01/18-08/21 Minijobberin (mtl. 440,- €), bekommt in 08/21 aber Überstunden mit ausbezahlt (nicht wegen Krankheitsvertretung) , so dass sie bei ca. 650,- € liegt. Der zunächst bis 08/21 befristete Vertrag wird dann aber nochmal bis 11/21 verlängert, wieder mit 440,- € monatlich. Frage: Welche Zeiträume gelten als Minijob, welche sind SV-pflichtig? Hat die spätere Verlängerung des Vertrages über 08/21 hinaus dabei irgendeine Bedeutung? VG Bastian
... Mehr anzeigen