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Zertifizierungsverfahren ITSG

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letzte Antwort am 06.07.2021 12:33:21 von Bastian_F
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Bastian_F
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Hallo zusammen,

 

gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers findet der Austausch studentischer Daten (Werkstudenten) mit den Krankenkassen vor und nach der Immatrikulation ab dem 1.1.2022 ausschließlich elektronisch statt.

 

Laut Website der ITSG soll ein Zertifizierungsantrag für das Verfahren üblicherweise über das Entgeltabrechnungsprogramm erstellt werden können.

 

Weiß jemand, ob und wie das mit LODAS funktioniert?

 

VG

Bastian

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Bastian,

 

in unserem Dokument  0903718 - Produktprüfungen: LODAS comfort, LODAS classic, LODAS compact, Lohn und Gehalt comfort, Lohn und Gehalt classic, Lohn und Gehalt compact sind alle Prüfprotokolle und Zertifikate zur Lohnabrechnung über DATEV aufgeführt.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Bastian_F
Einsteiger
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Kurz zusammengefasst scheint die Antwort auf meine Eingangsfrage somit "Nein" zu lauten!?

 

Wenn die ITSG davon ausgeht, dass Entgeltabrechnungsprogramme eigentlich dazu in der Lage sind, den Zertifizierungsantrag zu stellen, DATEV aber nicht, frage ich mich, welche Programme es denn sonst können?

 

VG

Bastian

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Bastian_F
Einsteiger
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Ich gebe an dieser Stelle mal das wieder, was die ITSG dazu schreibt und würde mich über eine konkrete Antwort freuen, ob es mit LODAS funktioniert und ich nicht den Umweg über das Musterformular gehen muss, zumal dort noch von Hashtags/Fingerprints meines elektronischen Schlüssels aus der verwendeten Software (???) die Rede ist:

 

"Das nachfolgende Formular ist ein Muster eines Zertifizierungsantrages des ITSG-Trust Centers.

1. Üblicherweise können die Zertifizierungsanträge mit allen erforderlichen Antragsdaten aus der verwendeten Lohn-oder Abrechnungssoftware bzw. dem Verschlüsselungsprogramm (z.B. dakota oder andere) erstellt und gedruckt werden. Verwenden Sie in diesem Fall dieses Musterformular nicht zur Beantragung eines Zertifikates, da nicht alle erforderlichen Daten enthalten sind. Verwenden Sie die Antragsfunktion aus der verwendeten Software! Fragen zu den Antragsfunktionen der verwendeten Software sind stets an das zuständige Softwarehaus zu richten.

2. Nur wenn nach Rücksprache mit dem zuständigen Softwarehaus die verwendete Software nicht über die Funktion zum Drucken eines ausgefüllten Zertifizierungsantrages verfügt, kann man als Ausnahme dieses Formular zur Beantragung verwenden."

 

VG

Bastian

metalposaunist
Unerreicht
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@Bastian_F: Da bin selbst ich als Techniker raus 😲. Sie meinen das PDF Informationsblatt? Vielleicht können so andere mehr helfen. Aber ausfüllbar ist das PDF dann trotzdem nicht 😂. Deutschland Deine Digitalisierung ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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Bastian_F
Einsteiger
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Hallo metalposaunist,

 

genau, dieses pdf mit dem Zertifizierungsantrag meine ich. Ich fülle das auch per Hand aus, daran soll es nicht scheitern. Aber die zwei Seiten sollen dann noch um ein separates Blatt mit einem Hashtag des elektronischen Schlüssels der verwendeten Software ergänzt werden. Hashtags kenne ich, aber aus einem ganz anderen Zusammenhang. Hier wüsste ich nicht, was die von mir wollen.

 

Man lebt schon oft genug nach der Devise "Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht", aber irgendwann hört der Spaß auf. Deshalb meine Frage, ob das nicht irgendwie auch mit DATEV/LODAS klappt?

 

VG

Bastian

beng
Einsteiger
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Hallo Bastian,

 

betrifft das nicht nur den Austausch zwischen Hochschule und Krankenkassen?

 

Gruß

Benjamin

m_brunzendorf
Fachmann
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@beng  schrieb:

Hallo Bastian,

 

betrifft das nicht nur den Austausch zwischen Hochschule und Krankenkassen?

 

Gruß

Benjamin


Genau so sehe ich das auch. Hat mit LODAS etc. nichts zu tun laut dem, was ich hier lese:

 


@https://www.his.de/smv schrieb:
Das Studenten-Meldeverfahren

Ab 01.01.2022 muss laut § 199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden. 


 

Bastian_F
Einsteiger
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Nachricht 9 von 12
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Hallo zusammen,

 

ja, es betrifft eine Hochschule. Hier lief bisher noch alles auf Papier.

Wenn die ITSG als Servicestelle der GKV schreibt, dass der für die Kommunikation zwischen KKen und HS notwendige Zertifizierungsantrag üblicherweise über das Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wird, kommt für mich LODAS doch wieder ins Spiel. Es sei denn, es geht damit nicht. Darauf hätte ich halt noch gern eine konkrete Antwort.

 

VG

Bastian

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das wirkt dann aber so, als wäre die Antwort der ITSG nicht zu der Frage passend...

 

Die Hochschule erfasst die Daten der Studenten doch gar nicht in einem Entgeltabrechnungsprogramm, da von der Hochschule an die Studenten gar kein Entgelt gezahlt wird (das unterstelle ich jetzt mal).

 

Kann es sein, dass die ITSG es nicht mitbekommen hat, dass es um die Studentenverwaltung in der Hochschule und nicht um angestellte Werkstudenten als Mitarbeiter handelt?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Bastian_F  schrieb:

notwendige Zertifizierungsantrag üblicherweise über das Entgeltabrechnungsprogramm erstellt wird


Vielleicht noch mal dazu:

 

Grundsätzlich muss der Zertifizierungsantrag über bzw. für das Programm erstellt werden, mit dem auch die Meldungen erfolgen. Für LODAS muss nicht jeder Nutzer diese Zertifizierung beantragen, darum kümmert sich die DATEV.

 

Ein Zertifizierungsantrag für Meldungen, die nicht über LODAS erfolgen, kann nicht mit LODAS erstellt werden.

 

Da eine "Studentenverwaltung" einer Hochschule mit LODAS nicht möglich ist, können aber auch die Meldungen der Hochschule für die Studierenden nicht über LODAS vorgenommen werden.

 

Es mag sein, dass es Studentenverwaltungsprogramme gibt, mit denen die Hochschule auch gleichzeitig die eigenen Mitarbeiter abrechnen kann - dann muss die Zertifizierung aber über dieses Programm erfolgen.

Bastian_F
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Kann es sein, dass die ITSG es nicht mitbekommen hat, dass es um die Studentenverwaltung in der Hochschule und nicht um angestellte Werkstudenten als Mitarbeiter handelt?

 

Ich hätte auch gedacht, dass die ITSG den Unterschied kennt. Sicher bin ich mir aber nicht (mehr). Egal, ob man sich als AG oder als Leistungserbringer zertifizieren möchte, bei beiden Varianten kommt in der Anleitung der Hinweis, dies doch am besten über die Abrechnungssoftware zu machen. Verbunden mit folgendem Hinweis: "Fragen Sie Ihren Softwarepartner nach den Varianten bzw. Funktionen in Ihrer Software. Für eine Online-Beantragung über die Online-Schnittstelle ist eine zugelassene Software erforderlich."

 

VG

Bastian

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letzte Antwort am 06.07.2021 12:33:21 von Bastian_F
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