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Nutzung abweichende Berater und Mandantenummer

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letzte Antwort am 24.09.2025 07:08:18 von mspoetzl
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Meike0204
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ist eine Nutzung von Datev Personal mit einer abweichenden Berater- und Mandantennummer möglich? Bei der alten digitalen Personalakte war dies nicht möglich.

 

Danke

andrereissig
Allwissender
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Daran hat sich auch nichts geändert. Die Ordnungsbegriffe müssen übereinstimmen.

Live long and prosper!
Meike0204
Beginner
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Schade hatte gehofft das die Datev sich da weiter entwickelt hat.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

wenn der Lohn und Unternehmen online über eine abweichende Beraternummer und Mandantennummer laufen, kann die Personalakte genutzt werden.


Auf der SmartCard müssen die Rechte für die Personalakte für die Berater- und Mandantennummer hinterlegt werden, über die der Lohn abgerechnet wird. Zudem muss DATEV Personal bestellt werden.


In der Personalakte wird jedoch die Beraternummer angezeigt, über die die Lohnabrechnung erfolgt. Nicht die abweichende Berater- und Mandantennummer.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
andrereissig
Allwissender
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Ich hatte die Frage eher so verstanden, on lokale Ordnungsbegriffe vom RZ abweichen dürfen.

Live long and prosper!
jjunker
Allwissender
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Der Thread ist mal wieder ein Paradebeispiel für zu kurze Fragestellung.

MVP 
Meike0204
Beginner
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Das Problem besteht darin das in Unternehmen Online eine andere Berater- und Mandantennummer verwendet wird als bei der Lohnabrechnung. Der Mandant hat nur seinen Lohn bei Uns, die Fibu sowie JA erfolgt über einen anderen Steuerberater. Dort hat er auch seinen DATEV Stick/Smart Login erhalten. Er möchte aber gerne in seinen DUO seine von uns erstellten Lohnauswertungen sehen.

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andrereissig
Allwissender
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@Meike0204  schrieb:

 Er möchte aber gerne in seinen DUO seine von uns erstellten Lohnauswertungen sehen.


Das ist dann tatsächlich möglich:

 

Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center

 

Sie lassen sich vom anderen Berater den Stick des Mandanten in Ihre Mitgliedschaft freischalten und geben ihm die Rechte für seine Ordnungsbegriffe.

 

Dann hat er in DUO sein Unternehmen lediglich zweimal: Einmal für die Fibu beim anderen Berater und einmal für den Lohn bei Ihnen.

 

Zwischen diesen Unternehmensbeständen kann er dann wechseln.

Live long and prosper!
mspoetzl
Einsteiger
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Hallo @Meike0204 ,

 

es müsste doch funktionieren, dass Sie eine eigene Unterberaternummer für den Mandant anlegen, auf welchem der Lohn und Personal läuft. Außerdem müssen Sie sich den Benutzer von der anderen Kanzlei zuordnen lassen (https://help-center.apps.datev.de/documents/1025848) und ihm die Rechte für die Unterberaternummer Ihrer Kanzlei geben. Wenn er dann im DUO ist und in den Anwendungen zu Auswertungen Personalwirtschaft wechselt, muss er ggf. über Mandant wechseln den von Ihrer Kanzlei auswählen, aber er sollte alles da haben.

 

Den genauen Fall hatte ich noch nicht, aber auch welche, in denen Mandanten noch eine weitere Kanzlei haben, und nach meinem Verständnis dafür sollte es so gehen. 

Viele Grüße
Michaela Spötzl
mspoetzl
Einsteiger
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ok, ich war zu langsam mit der Antwort, aber es kommt aufs gleiche raus 🙂

Viele Grüße
Michaela Spötzl
9
letzte Antwort am 24.09.2025 07:08:18 von mspoetzl
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