Hallo, gerne möchten wir Ihnen Hintergrund-Informationen geben, warum ZUGFeRD 1.0 nicht mehr ausgewählt werden kann. Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 im B2B-Umfeld eingeführt werden. Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Mit E-Rechnung in Rechnungsschreibung i. V. m. DATEV E-Rechnung Service ist sichergestellt, dass Rechnungen gemäß der Norm erstellt werden. ZUGFeRD 1.0 – Rechnungen entsprechen nicht der Norm. Bei unserer täglichen Arbeit im Service, Außendienst und auch bei Kundenveranstaltungen haben wir immer wieder festgestellt, dass die Auswahl für den elektronischen Rechnungsversand zu umfangreich ist und ZUGFeRD 1.0 als Übergangslösung oder sogar als das zukunftsweisendes Format für die E-Rechnungs-Pflicht angesehen wird. Ein Großteil unserer Anwender nutzt aktuell noch die Papierrechnung. Seit Ende 2023 beschäftigen sich immer mehr Anwender mit der Thematik. Alle Anwender, die sich wegen der neuen Gesetzeslage mit der Thematik E-Rechnung beschäftigen, möchten wir nicht mehr mit einem veralteten Rechnungsformat konfrontieren. Auch um Mehraufwand zu verhindern. Alle Anwender die heute ZUGFeRD 1.0 auswählen würden und sich auf den entsprechenden Ablauf umstellen, müssten in naher Zukunft die E-Rechnung einrichten und sich erneut umstellen. Mit Rechnungsschreibung 14.3 kann daher nur noch Digitale Rechnung und E-Rechnung ausgewählt werden. Bei allen Mandanten, bei denen Sie vor Installation des Jahreswechsel Service-Release ZUGFeRD 1.0 schon eingestellt hatten, funktioniert das Verarbeiten der Rechnungen weiterhin. Die Rechnungen werden weiterhin im Format ZUGFeRD 1.0 ausgegeben. Gerne auch nochmal der Hinweis auf DATEV MyUpdates. Hier finden Sie alle Neuerungen, immer zeitnah vor der Bereitstellung (z. B. Eigenorganisation classic). Weitere Infos zur E-Rechnung erhalten sie unter www.datev.de/e-rechnung Schöne Grüße Kerstin Schulz DATEV eG
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