Sehr geehrte Frau Schulz, vielen Dank für den Hinweis zur Doku.-Nr. 9262724. Hier habe ich speziell mal eine Frage, die ich mir "in den Weiten der DATEV-Hilfedokumente" noch nicht beantworten konnte. Es geht mir um das vorgenannte mit der orangenen Nr. 4 gekennzeichnete Feld auf Seite 2 von 4 des Dokuments = Ausweis des "zu zahlender Betrag" im Rahmen einer Schlussrechnung unter Anrechnung der Vorschüsse. Sowohl beim eigentlichen Nettobetrag 1.676,00 EUR als auch beim Nettobetrag der Vorschüsse 900,00 wird zusätzlich der USt-Satz 19% und Betrag 318,44 EUR / 171,00 EUR und auch der Bruttobetrag 1.994,44 EUR / 1.071,00 EUR angegeben > alles soweit korrekt. Die 923,44 EUR stehen dann aber "einfach" als Bruttobetrag in der Musterrechnung. Dies haben wir jetzt bei unseren ersten eigenen Rechnungen auch festgestellt. Ich habe doch mal gelernt, dass auch in Schlussrechnungen der Rechnungsbetrag netto + USt-Satz + USt-Betrag + brutto ausgewiesen sein muss, damit keine doppelte USt-Last droht. Unsere alten eigenen Vorlagen hatten wir entsprechend aufgebaut, können sie aber für eine E-Rechnung nicht mehr nutzen. Habe ich da eine Neuregelung übersehen oder was wurde sich beim Programmieren gedacht? Es wäre natürlich unschön, wenn wir bei Mandanten auf korrekte Schlussrechnungen Wert legen und selbst nicht in der Lage sind, diese entsprechend rechtskonform zu schreiben. Vielen Dank im Voraus für eine fundierte Information. S. Märker
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