Ich wollte einem Großhändler DUO schmackhaft machen, was mir leider nur so "semi" gelungen ist. Zu hoch waren die Erwartungen an die Software (Beispiel: "Warum übernimmt der nicht das Fälligkeitsdatum für die vorbereitete Überweisung, das stünde doch auf der Rechnung...?" Oder "warum kann das Programm nicht den Lieferschein an die Rechnung verknüpfen"). Knackpunkt war aber folgendes Thema: Der Händler hat schon selber erlebt, wie eine pdf-Rechnung bei ihm ankam, bei der die Bankverbindung geändert wurde. Er hatte es bemerkt, den Lieferanten kontaktiert und es stellte sich raus, dass die Rechnung durch einen Betrüger gefälscht war. Daher möchte der Mandant nur noch Bankingsoftware verwenden, die die gespeicherte Bankverbindung verwendet oder zumindest einen Hinweis ausgibt, wenn die Bankverbindung auf der Rechnung abweicht von den Stammdaten. Im Duo habe ich dies mit zwei Musterbelegen getestet. Ich habe den Lieferant bei der Bearbeitung der ersten Rechnung in den Stammdaten gespeichert. In der zweiten Rechnung des Lieferanten habe ich die IBAN geändert. Nun war ich gespannt, ob bei der Bearbeitung die IBAN aus den Stammdaten oder aus der OCR-Erkennung verwendet wird. Ich weiß jetzt nicht, ob es daran lag, dass ich dies nacheinander gemacht habe ohne zeitlichen Abstand, aber er hat bei der zweiten Rechnung die IBAN vom Belegbild (OCR) genommen und nicht auf die Stammdaten zugegriffen, obwohl der Lieferant korrekt erkannt wurde. Für den Test habe ich gültige IBANs in die Musterbelege eingefügt, da ungültige IBANs meines Wissens gar nicht erst übernommen werden. Könnt ihr dieses "Verhalten" bestätigen? Es scheint, als würden die Daten der Stammdaten nur gezogen werden, wenn ich in der Auswahlliste bei Geschäftspartner reinklicke und den Lieferant manuell auswähle. Meine Erfahrung ist eigentlich eine andere: nach einer Verschmelzung hat ein Lieferant eine andere Bankverbindung bekommen und wir haben wochenlang fröhlich auf die alte Bankverbindung (aus den Stammdaten) weiter überwiesen, bis wir irgendwann eine Mahnung erhielten. Daher dachte ich, die Stammdaten hätten Vorrang, mein Test hat dies aber nicht bestätigt. Damit wäre das Bezahlen via DUO "gefährlich" bei dem Betrug mit geänderten Bankverbindungen. Am besten fände ich eigentlich, wenn ein Hinweis käme, dass die Bankverbindung in den Stammdaten abweicht von der Bankverbindung im Beleg. P.S. Mein Mandant wird leider weiterhin per "Windata" seine Überweisungen machen und DUO nicht "aktiv" nutzen.
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