Als Steuerberater möchte ich einen deutlichen Warnhinweis im DUO, wenn eine fehlerhafte E-Rechnung hochgeladen wird, um damit zu verhindern, dass fehlerhafte (Gefährdung Vorsteuerabzug) oder gefakte (Betrugsversuche) E-Rechnungen in die Bezahlung oder Buchhaltung gelangen.
Ich konnte mit einer X-Rechnung folgenden Versuch unternehmen:
Die nach CEN-Norm generierte X-Rechnung im xml-Dateiformat wurde in einem Editor verändert (z.B. Betrag verändert). Unternehmen online "reagiert" hierauf äußerst unglücklich nicht mit einem Warnhinweis (den ich am liebsten schon beim Upload sehen würde und nicht erst bei Beleg bearbeiten, weil dies machen viele Mandanten nicht), sondern damit, dass bei der Belegbearbeitung die Datenfelder "leer" bleiben.
Da die Software hier offenbar die Ungültigkeit der manuell veränderten X-Rechnung erkennt, wäre es doch sicherlich ohne viel Aufwand möglich, die User auf die mögliche Ungültigkeit des Datensatzes/der Rechnung hinzuweisen, oder? Wie gesagt sollte dies bereits beim Upload erfolgen, denn die Mandanten, die außerhalb von DUO bezahlen sparen sich oft den Weg über die Belegbearbeitung.
Echtdaten im Screen durch @Dirk_Jendritzki gelöscht.
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