Liebe Community,
ich hänge gerade an folgender Frage. Finanzamt hat recht aktuell den Sachwert einer Immobilie nach § 189 BewG festgestellt (auf Grund einer Schenkung von GmbH-Anteilen; die Immobilie ist BV der GmbH).
Kann die Immobilie an einen Gesellschafter zum Sachwert nach § 189 BewG veräußert werden ohne vGA-Gefahr? Der Marktpreis ist m.E. höher, der Buchwert ist auch höher.
Aber § 177 BewG bzw. die Gesetzesbegründung zum "neuen" BewG (nach ErbSt-Reform 2008) besagt ja, dass die Bewertungsverfahren in § 178 ff. BewG zum "gemeinen Wert" führen. Somit sollte die vGA-Gefahr damit doch vom Tisch sein, oder täusche ich mich? Gibt es nicht sogar ein BMF-Schreiben, das die Anwendung der §§ 178 ff. BewG auch für ertragsteuerliche Zwecke gestattet?
Vielen Dank für euer Feedback,
Dirk