Wir erstellen Rechnungen mit Zeiterfassung und da kommt es häufig vor, dass eine Rechnung zweiseitig ist. Es gibt in der Rechnungserstellung die Position Zwischensumme...das ist gut...allerdings gibt es keine Übertragsposition für die Folgeseite. Für den Mandanten ist es rechnerisch einfacher und nachvollziehbare - neben der optischen Komponente -, wenn eine Übertragsposition auf der Folgeseite eingefügt und ausgeworfen werden kann. Verstehen Sie was ich meine?
Die ZUGFerd-Rechnung selbst kann ich nicht anpassen wie in Word, dort kann ich nämlich eine Übertragsposition händisch einfügen. Ist aber auch nicht der beste Weg.
Ich hatte schon mit anderen Programmen gearbeitet, die so etwas erkennen und automatisch einfügen bzw. auswerfen, so dass auf Seite 1 die Zwischensumme und auf der Folgeseite der Übertrag als Position ausgeworfen werden.
Wie sieht es hier bei DATEV aus? Leider habe ich zu meinem Anliegen nichts gefunden.
Gruß
Petra Melms
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Petra_Melms
Aus meinen Diskussionen mit den Entwicklern innerhalb der DATEV und den Neuerungen im letzten SR (23.01) schließe ich, dass - aus Softwareanbietersicht durchaus nachvollziehbar, die Sichtkomponente um derartige Nice-to-have Features wahrscheinlich nicht ergänzt wird.
Das Thema Sichtkomponeten wird unter verschiedenen Aspekten, wie sie wahrscheinlich bereits wahrgenommen haben, in der Community, z.B. Datenvisualisierung Rechnung - DATEV-Community - 463117 und an anderen Stellen heftig diskutiert und kritisiert.
Sinn und Zweck der e-Rechnung ist gerade, dass sich niemand mehr mit der Rechnung beschäftigen muss, sondern die Technik alle notwendigen Informationen bereitgestellt erhält, um die Rechnung steuerlich richtig zu verbuchen.
Die Problematik die hinter dieser, auch für mich nur bedingt nachvollziehbare Haltung, steht, ist die Rz. 32 des BMF-Schreibens vom 15.10.2024 vertretene Auffassung das bei Abweichungen der Sichtkomponente von den strukturierten Daten die Sichtkomponente eine sonstige - weitere - Rechnung darstellt mit unabsehbaren steuerlichen Folgen für den Aussteller und den Empfänger. Daher kann ich, wenn auch nur widerwillig, nachvollziehen, dass die DATEV als Softwareanbieter für sich entschieden hat, bei der Sichtkomponente nur das absolut Notwendigste an Informationen aufzubereiten. Ich selbst empfinde es als Hochnotpeinlich, wenn wir als Kanzlei in in den Daten der e Rechnung mit der Bezeichnung "Verkäufer" und der Mandant als "Käufer" erscheint.
Zu Ihrem konkreten Problem:
Lässt sich Ihr Problem mit der fehlenden Zwischensumme nicht dadurch umgehen, dass Sie die einzelnen Stunden nicht in die Rechnung aufnehmen, sondern dort nur zu einer Gesamtsumme zusammenfassen und die Details in den Leistungsnachweis auslagern, den Sie als Anlage der e Rechnung beifügen können. Damit kann der Mandant die Zusammensetzung der Rechnung prüfen ohne in die steuerlichen Risiken für beide zu laufen.
Wie von Herrn Müller bereits erläutert, können Sie in den Aktenrechnungen keine Übertragspositionen einfügen.
Die Sichtkomponente der ZUGFeRD-Rechnung wird mit der Zeit auch immer weniger Bedeutung einnehmen, da die XML-Daten Vorrang haben und von den meisten Systemen automatisch eingelesen werden.
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Informationen. Wirklich interessant.
Zu Ihrem Vorschlag: Ja, das ist eine Möglichkeit, die wir für uns prüfen werden. Allerdings kann man das dann bei den Rechnungen nach RVG, wenn die Sache umfangreich ist, nicht so umsetzen.
Trotzdem vielen Dank.
Gruß Petra Melms
Hallo Frau Kubish,
das ist sehr schade, dass so etwas bei DATEV nicht umsetzbar ist, ist ja nicht das Einzige. Mitbewerber sind da bisher anders aufgestellt. Und auch wenn die ZUGFeRD-Rechnung irgendwann weniger Bedeutung einnehmen wird, gibt es immerhin noch Verbraucher, und für die ist es dann schon etwas komisch anzusehen, wenn ein Programm so etwas einfaches nicht kann.
Danke trotzdem.
Gruß Petra Melms
Ich/Wir kämpfen mit dem selben Problem. Daher kann ich Ihre Überlegung sehr gut nachvollziehen. Andererseits kann ich die Überlegungen auf Seiten der DATEV nachvollzeihen und muss letztlich, wenn auch höchst unwillig mit diesen leben.
Für mich macht es - wie ich an anderer Stelle bereits niedergelegt habe - sehr wohl einen Unterschied, ob lediglich eine Warenbestellung fakturiert wird oder eine Dienstleistung, die nur bedingt anderweitig überprüft werden kann.