@Sandra_Hausmann schrieb: ... Die anvisierte Lösung wird voraussichtlich nicht mehr auf der SmartCard als Zertifikatsträger sondern auf den Möglichkeiten der eIDAS-konformen Fernsignatur basieren. Bei der Fernsignatur wird eine qualifizierte elektronische Signatur nicht mehr mit einer Signaturkarte (= SmartCard) erstellt, sondern von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der unterzeichnenden Person. Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass beim Nutzer keine zusätzliche technische Ausstattung (Signaturkarte, Lesegerät) für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur benötigt wird. ... Hoffentlich stellt die DATEV das dann schlauer an als beispielsweise die Bundesnotarkammer mit ihrer Fernsignatur. Dort braucht man zwar keine Signaturkarte mehr, auf der sich der qualifizierte private Schlüssel befindet, aber man braucht trotzdem zusätzliche technische Ausstattung (Signaturkarte, Lesegerät), um sich gegenüber dem Trustcenter auszuweisen, das dann die qualifizierte elektronische Signatur erstellt. Ein Treppenwitz. Schade, das wird dann wohl auch das Ende der DATEV-Smartcards insgesamt, oder?
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