@BiancaBuff schrieb: Ich verstehe nicht genau den Unterschied zwischen dem Set und der Einzelanwendung, in folgenden Fällen: Wenn lediglich EIN Mitarbeiter mit Datev-Programmen arbeitet, ist es dann sinnvoller bzw. kostengünstiger, die Benutzerlizenz-Einzelanwendung zu nehmen, statt einem Set mit 1 Zähler? Was genau ist dann der Unterschied (bzgl. Kosten/Leistung)? Und in dem Fall, dass genau ZWEI Mitarbeiter mit Datev-Programmen arbeiten sollen, gibt es ein Szenario, in dem die Einzelanwendung dem Set vorzuziehen ist? Wie sieht so ein Szenario aus? Vielleicht hat ja jemand hier schon Erfahrungen in diesen Randfällen gesammelt? Eigene Leidvolle Erfahrung zu diesem Thema: - wenn tatsächlich gesichert ist, dass nur ein Mitarbeiter mit einer Anwendung arbeitet, dass ist die dauerhafte Zuordnung der Lizenz zu diesem Mitarbeitenden die bessere Wahl. Vorteil dieser Lizenzvariante - so wie ich es verstanden habe - ist, dass genau eine Lizenz existiert und diese bezahlt werden muss. Nachteil dieser Lizenzform ist, dass auch nur dieser eine Nutzer die Anwendung nutzen kann. - in der Benutzerlizenz Set werden alle Anwendungen zusammengefasst, die mit dieser Lizenz lizensiert wurden; bei uns bedeutet dies dass unter der Benutzerlizenz Set, der Zahlungsverkehr und das Rechnungswesen hängt. Vorteil dieser Lizenzvariante ist, dass zwar immer nur ein Nutzer die Anwendunugen nutzen kann, aber durch Freigabe der Lizenz jeder Kanzleimitarbeitende sich die Lizenz nehmen und dann mit der Anwendung arbeiten kann. NACHTEIL dieser Lizenzversion ist, dass bei uns Mitarbeiter 1, der gerade in Rechnungswesen arbeitet, den Zugriff auf den Zahlungsverkehr blockiert und umgekehrt. Konnten bisher der Mitarbeiter 1 in Rechnungswesen arbeiten, konnte der Mitarbeiter 2 die erfassten Zahlungsaufträge an die Bank weiterleiten bzw. Buchungen von dort abholen. Daher ist in meinen Augen die Benutzerlizenz Set nur dann vorzugswürdig, wenn die so lizensierten Programme immer nur von einem Mitarbeitenden genutzt werden sollen, sei es weil der Arbeitsplatz geteilt wird (Teilzeit), sei es weil die Anwendung nur selten genutzt wird und daher ein zeitlich versetztes Arbeiten organisierbar ist. Sobald unter der Benutzerlizenz Set abet mehrere Anwendungen laufen sollen, auf die unterschiedliche Mitarbeitende zeitgleich zugreifen sollen, dann verbietet sich diese Lizenzvariante, da dann doch Lizenzen für alle Mitarbeitenden angeschafft werden müssen.
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