@cwes schrieb: @RAHagena schrieb: Jede Email ist normalerweise TSL verschlüsselt, das reicht aus. Es gibts Services, die den Einsatz der TLS prüfen, damit wäre die rechtliche Seite sauber. Die Zeiten sind vorbei: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001598708 Mir lag gerade im Finger auf die Entscheidung des OLG Schleswig zu verweisen. Allerdings betrifft diese Entscheidung den B2C-Verkehr und ist im Detail recht angreifbar. Für den Bereich des B2B hat das OLG Karlsruhe am 27.07.2023, Az. 19 U 83/22, eine etwas anwenderfreundlichere Entscheidung getroffen (TLS als "Stand der Technik" noch ausreichend). Das irgendeines der Muster im Lichte der Rechtsprechung zur Haftungsfreizeichnung tatsächlich "wasserdicht" ist, würde ich nicht unterschreiben. Ein Restrisiko bleibt und sollte nach Möglichkeit durch den Einsatz von Alternativen, wie MyDATEV Kanzlei etc. umgangen werden. Eine nur mittelprächtig funktionierenden Portallösung ist meiner Meinung nach unter Haftungs- und Verschwiegenheitsaspekten Lichtjahre besser, als die unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation. Ich wäre froh, wenn endlich die Voraussetzungen für dessen Verwendung auch für meine Berufsgruppe möglich geschaffen würden.
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