Leider umtreibt mich gerade eine (Denk-)Blockade)
Der Versand von Rechnungen an z.B. Rechtschutzversicherer scheint anders abzulaufen, als die Übermittlung eines KfA (Kostenfestsetzungsantrag) ans Gericht. Nur wie?
bg
jh
Mandant ist Rechnungsempfänger und Schuldner: Das Mandatsverhältnis besteht zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten. Der Mandant ist der Leistungsempfänger Ihrer anwaltlichen Dienste und damit der gesetzliche Schuldner der Anwaltsvergütung. Daher erstellen Sie die Rechnung an den Mandanten als Rechnungsempfänger.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt für den Mandanten: Sie tritt lediglich zur Erfüllung des Anspruchs des Mandanten (bis zur Höhe der Deckungszusage und unter Abzug einer möglichen Selbstbeteiligung) ein. Sie ist selbst nicht Ihr Auftraggeber.
Grob können Sie sich an diesem Dokument orientieren:
Rechnung bei vorhandener Rechtsschutzversicherung des Mandanten erstellen
Hallo @JH7
aus ganz praktischer Sicht.
ein KfA ist nichts anderes als ein Schriftsatz mit besonderem Inhalt und besonderen Anträgen. Daher unterscheidet sich der Versand eines KfA nicht vom Versand eines "normalen" Schriftsatzes.
Für die Abrechnung der Akte ist die Rechtsschutzversicherung zunächst irrelevant. Nur beim Versand sollte wie in dem von @Silvia_Kubisch verlinkten Dokument vorgegangen werden.
Die Rechnung darf nur dann die Rechtsschutzversicherung als Adressaten enthalten, wenn diese tatsächlich das Mandat erteilt hat.
Daher ist es für die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung egal, ob Sie eine Rechnung oder ein normales Schreiben an diese versenden. Beide werden auf dem selben Weg versendet.
Die einzige Gemeinsamkeit die KfA und Rechnung haben ist die Erstellung mit dem gleichen Programmteil. Danach läuft der Versand - jedenfalls solange gegenüber dem Mandanten keine eRechnungspflicht besteht - identisch zum Versand von "normaler" Korrespondenz. Alles andere ist dann eine Frage des Versandkanals - beA beim KfA; E-Mail, WebAkte, Fax, Brief bei der Rechnung.