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Verification of Payee

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letzte Antwort am 14.10.2025 11:05:41 von Lina_Dzaiy
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DATEV-Mitarbeiter
Sarina_Schug
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @rhitzer,

 

die Funktion "Abweichender Kontoinhaber" ist bei uns aufgrund von Verification of Payee schon in Planung, ich kann hier gerade noch keinen Zeitpunkt nennen... 

 

Bis dahin können wir daher nur folgendes empfehlen:

 

Geschäftspartner-Stammdaten pflegen oder den Zahlungsempfänger manuell bei Erstellung des Zahlungsauftrags ändern, um bei der Empfängerüberprüfung ein Match zu erhalten.

Viele Grüße aus Nürnberg
Sarina Schug - DATEV eG
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franziskastau
Einsteiger
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Hallo,

 

wie soll das in DUO mit dem abweichenden Kontoinhaber funktionieren? 

 

Meine Mandant hat etliche Lieferanten die mit der ABC Factoring zusammenarbeiten. Leider kann ich hier nirgends einen abweichenden Kontoinhaber angeben. 
Wann ist dies möglich? 
Wie soll der Mandant nun über DUO seine Lieferanten bezahlen ohne alles nachzuarbeiten. 
Es geht hier nicht nur um einen Lieferanten sondern wirklich mehrere. 

Mfg
Franziska Stau 

franziskastau_1-1759912550791.png

 

 

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jjunker
Allwissender
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@franziskastau geht das denn bei den Banken?

MVP 
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VerenaWied
Fachmann
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Da gibt es bereits einen Beitrag zu. Ich glaube allerdings ohne wirkliche Lösung:

Zahlung and Lieferant mit Factoring - DATEV-Community - 510526

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franziskastau
Einsteiger
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Nachricht 95 von 107
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Hallo,

 

danke das hatte ich noch nicht gesehen aber ja keine wirkliche Lösung.....
Es ist doch seit Monaten bekannt warum ist die DATEV nicht in der Lage ein Feld mit dem abweichenden Kontoinhaber zu programmieren. 
Die Mandanten werden im Regen stehen gelassen und bei mir häufen sich die Anrufe.....

VerenaWied
Fachmann
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Ich lehne mich Mal aus dem Fenster und vermute:

Da das neue Belege Online Anfang 2026 ausgerollt wird, hat man derzeit keine Kapazitäten am Status Quo noch etwas zu verändern. Möglich ist auch, dass dieses Thema nicht bedacht wurde. Aber ich glaube kaum, dass sich die DATEV bei diesem Umstand noch groß ins Zeug legt. Hoffentlich wird es für das neue Belege online bedacht.

agmü
Experte
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Nachricht 97 von 107
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Auch wenn ich mich aktuell maßlos über die Umsetzung des VoP durch die DATEV ärgere, so muss ich zu deren Ehrenrettung auch zugestehen, dass nur umgesetzt wird, was Dritte verordnet haben.

 

Daher wird auf absehbare Zeit nur der mühselige Weg zu bestreiten sein, von allen Lieferanten die Übermittlung der genauen Bezeichnungen, wie sie bei der jeweiligen Bank hinterlegt sind, einzufordern, oder eben auf eigenes Risiko bei Abweichungen die Überweisung doch zu veranlassen.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
rhitzer
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Hallo Frau Schug,

 

gibt es schon einen Termin für die Umsetzung? Die Mandanten machen uns die Hölle heiß.

Die Empfängerprüfung ist ja auch nicht vom Himmel gefallen, ist ja doch einige Zeit bekannt.

Danke für Ihre Rückmeldung.

 

René Hitzer

VerenaWied
Fachmann
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jjunker
Allwissender
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@agmü DATEV ist Dienstleister, als solcher ist es der **bleep**e Job seinen Kunden (eigentlich ja Genossen auch wenn schon lange nicht mehr so behandelt) solchen Mist wie abweichende Zahlungsempfänger zu ermöglichen.

 

Den Umstand, dass der Mist eingeführt wird hat DATEV nicht zu vertreten. Die Art und Weise wie man das umsetzt hingegen schon.

 

"oder eben auf eigenes Risiko bei Abweichungen die Überweisung doch zu veranlassen."

 

Lieferant ist seit 2 Jahren in den Stammdaten und die Bank hat sich nicht geändert? --> VOP aus. Da sehe ich kein Risiko. Nur bei neuen Lieferanten...

MVP 
VerenaWied
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agmü
Experte
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@jjunker  schrieb:

@agmü DATEV ist Dienstleister, als solcher ist es der **bleep**e Job seinen Kunden (eigentlich ja Genossen auch wenn schon lange nicht mehr so behandelt) solchen Mist wie abweichende Zahlungsempfänger zu ermöglichen.

 

Den Umstand, dass der Mist eingeführt wird hat DATEV nicht zu vertreten. Die Art und Weise wie man das umsetzt hingegen schon.

 

Das mag alles sein, nur hat es der "Dienstleiter" DATEV in der Hand, wie einfach oder komplex das Thema umgesetzt wird. 

Warum ich Zahlungsaufträge, die eine 100% Übereinstimmung aufweisen, erneut freigeben muss verstehe ich als Anwender nicht.  Warum die Informationen bei Problemfällen so unübersichtlich und wenig intuitiv aufbereitet werden verstehe ich auch nicht.  Auch kann ich nicht nachvollzeihen warum mir zwar einerseits die Mehrfachauswahl für die Freigabe ermöglicht wird, ich aber dennoch jeden Zahlungsauftrag mit einer PIN(Unterschrift) versehen muss.  Bis 30.09. musste die PIN (Unterschrift) auch nur einmal eingegeben werden. 

 

 


@jjunker  schrieb:

...

 

"oder eben auf eigenes Risiko bei Abweichungen die Überweisung doch zu veranlassen."

 

Lieferant ist seit 2 Jahren in den Stammdaten und die Bank hat sich nicht geändert? --> VOP aus. Da sehe ich kein Risiko. Nur bei neuen Lieferanten...


Das würde ich gerne machen; nur hindert bzw. hat mich die "Lösung" aus dem Hause DATEV daran gehindert genau dieses Risiko selbst einzugehen.

@DATEV:

 

der Fix scheint das Teilproblem für neue Aufträge gelöst zu haben, wenn auch die Haftungshinweise hinsichtlich der Anwenderverständlichkeit maximal unverständlich sind (anderes Thema).

 

Fazit:  das eigentliche Problem ist bei uns nach wie vor nicht gelöst.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
agmü
Experte
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@rhitzer  schrieb:

...

Die Empfängerprüfung ist ja auch nicht vom Himmel gefallen, ist ja doch einige Zeit bekannt.

 

Da muss ich die DATEV ausnahmsweise in Schutz nehmen; die Umsetzung bei den Banken scheint das eigentliche Problem zu sein, auf welches die DATEV keinen Einfluss hat.

 

Mich selbst ärgert nur die Umsetzung DATEV seitig und die fehlende klare Kommunikation.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
rhitzer
Einsteiger
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Nachricht 104 von 107
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natürlich hat die Datev Einfluss darauf ein Feld "abweichender Kontoinhaber" in Ihre Software zu integrieren so dass die Empfängerprüfung funktioniert.

Verstehe Ihren Post daher nicht.

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agmü
Experte
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Nachricht 105 von 107
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Warum der "abweichende Kontoinhaber" die technischen Probleme der Empfängerprüfung lösen soll verstehe ich nicht. 

 

Pauschal gesprochen führt die Erfassung eines abweichenden Kontoinhabers im Ergebnis doch nur dazu, dass die mit der VoP bezweckte Verbesserung der Sicherheit unterlaufen wird.

 

Liegt die Abweichung in einem Erfassungsfehler sollte dieser korrigiert werden, nicht ein abweichender Kontoinhaber.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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rhitzer
Einsteiger
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Nachricht 106 von 107
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Sie haben grlaube ich das Problem der Mandanten nicht verstanden.

 

Es handelt sich nicht um Erfassungsfehler, sondern die Organisationsstruktur der Mandanten lässt sich ohne ein zusätzliches Feld nicht umsetzen.

Siehe mein Post weiter vorne und denken Sie auch an Factoring.

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DATEV-Mitarbeiter
Lina_Dzaiy
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 107 von 107
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Hallo @VerenaWied,

 

ich entschuldige mich für die widersprüchlichen Aussagen und die daraus entstandene Verwirrung.

 

Die Information, dass eine Umsetzung für 2026 geplant ist, ist korrekt. 

 

Vielen Dank fürs Aufmerksam machen und ich möchte mich nochmals entschuldigen.

Viele Grüße aus Nürnberg
Lina Dzaiy - DATEV eG
106
letzte Antwort am 14.10.2025 11:05:41 von Lina_Dzaiy
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