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DATEV Anwalt - Excel-Leistungsnachweis - dortiger Hinweis zur Spalte "Anzahl und Zeiteinheiten etc.

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letzte Antwort am 28.08.2024 13:06:07 von agmü
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BK28
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Wir haben folgendes Problem: Beim Ausdruck eines Leistungsnachweises zur Rechnung (Excel) befindet sich oberhalb der abzurechnenden Leistungen folgender Text:

 

Hinweis zur Spalte "Anzahl": Die Zeiteinheiten sind auf max. drei Nachkommastellen gerundet. Der Betrag wird minutengenau mit mehr als drei Stellen berechnet. 

 

Dieser Text wird automatisch beim Erstellen des Leistungsnachweise generiert; er soll aber nicht erscheinen.

 

Kann mir jemand sagen, wo diese Einstellung dahingehend geändert werden kann, dass dieser Text bei Erstellung eines Excel-Leistungsnachweises nicht mehr erscheint. 

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
132 Mal angesehen

Die Ausgabe des angegebenen Hinweises ist fest mit der Spalte „Anzahl“ verbunden. D.h. sobald die Spalte „Anzahl“ ausgegeben wird, erscheint auch dieser Hinweis. Leider haben Sie keine Möglichkeit, das automatisiert zu ändern.

 

Bei der Ausgabe in Microsoft Word können Sie den Text aus der Vorlage löschen, falls das eine Alternative für Sie ist.

 

Leistungsnachweis im Kopf- und Fußbereich anpassen

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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agmü
Experte
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Nachricht 3 von 3
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@BK28  schrieb:

Wir haben folgendes Problem: Beim Ausdruck eines Leistungsnachweises zur Rechnung (Excel) befindet sich oberhalb der abzurechnenden Leistungen folgender Text:

 

Hinweis zur Spalte "Anzahl": Die Zeiteinheiten sind auf max. drei Nachkommastellen gerundet. Der Betrag wird minutengenau mit mehr als drei Stellen berechnet. 

 

Dieser Text wird automatisch beim Erstellen des Leistungsnachweise generiert; er soll aber nicht erscheinen.

 

Kann mir jemand sagen, wo diese Einstellung dahingehend geändert werden kann, dass dieser Text bei Erstellung eines Excel-Leistungsnachweises nicht mehr erscheint. 


Soweit ich mich an die Diskussion seinerzeit erinnere war der Hinweis ein expliziter Anwenderwunsch, da es wohl Mandanten gibt, die die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung manuell nachgeprüft haben.  Durch Rundungsdifferenzen können "falsche" Ergebnisse errechnet werden.  Um etwaige Debatten zu unterbinden wurde - nach meiner Erinnerung - seinerzeit entschieden, den Sie störenden Hinweis dauerhaft aufzunehmen.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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letzte Antwort am 28.08.2024 13:06:07 von agmü
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