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FOKO in CHF

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letzte Antwort am 22.07.2025 12:39:26 von agmü
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RA-Bankel
Einsteiger
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Hallo,

 

ich würde gerne ein Forderungskonto in CHF buchen. Ich kann viele Währungen auswählen; leider keine CHF. Muss ich einzelne Währungen gesondert aktivieren? Ich finde in den DATEV Seiten Infos für Rechnungswesen, aber nicht für FOKO aus DATEV Anwalt.

 

Grüße

agmü
Experte
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Nachricht 2 von 6
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Hallo Herr Kollege,

 

ich fürchte dass derzeit die Anlage einer weiteren Währung im Programm nicht vorgesehen ist.  Ich meine mich daran zu erinnern, dass zu Phantasy-Zeiten d.h. vor mehr als 10 Jahren diese Funktion noch implementiert war.  Da sie scheinbar nicht genutzt wurde, ist der Transformation in Anwalt classic unterblieben.

 

Ich würde diesen Wunsch in einen Servicekontakt packen; vermute allerdings, dass eine derartige Programmanforderung nicht sehr häufig sein wird, so dass mit einer schnellen Umsetzungen, wenn überhaupt, nicht gerechnet werden kann.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es ist wie von Herrn Müller beschrieben. Die aufgelisteten Währungen der „EURO-Liste“ sind allesamt ehemalige Währungen von Ländern, die inzwischen den Euro eingeführt haben. CHF zielt auf Fremdwährungsfähigkeit, die im gesamten Programm nicht angeboten wird.

 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Morgen Herr Bankel,

wie Frau Kubisch und Herr Müller schon geschrieben haben, sind nur Währungen mit festem Umrechnungskurs zum Euro erfasst.

Wenn Sie eine Akte in CHF, US$, Kuna etc. pp. anlegen könnten, wäre dies keine große Hilfe, da Sie den Wechselkurs immer wieder mittels Bankabfrage und neuer Umrechnung aktualisieren müssten.

 

Falls es Ihnen lediglich um eine Forderungsaufstellung geht: Legen Sie sich einfach ein Konto mit den CHF-Zahlen an übergeben dies nach Word und ändern dann mit der Funktion "Suchen / Ersetzen" die Bezeichnung. Unten können Sie noch eine Zeile: "Entspricht am xx.xx.xxxx einem Betrag von xxxx Euro" einfügen. Dieses Konto können Sie so NICHT für Maßnahmen verwenden, da der Streitwert nicht stimmen wird. Gerne können Sie sich diesbezüglich im Service bei mir melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

 

FR
Beginner
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Guten Tag Frau Nutsch, 


der von Ihnen vorgeschlagene Weg, die Forderung in EUR einzubuchen und danach im Ausdruck die Änderung der Währung vorzunehmen, ist durchaus praktikabel.

Wenn aus deutscher Sicht eine Fremdwährungsschuld im Sinne des § 244 BGB besteht, und eine Klage in ausländischer Währung vor dt. Gerichten geführt werden muss, wäre es m.E. durchaus hilfreich, eine Eingabemöglichkeit zu haben, eine frei definierbare ausländische Währung in das Schuldnerkonto aufzunehmen, um Hauptforderung und Zinsen bei Teilzahlungen berechnen und im Rahmen einer Forderungsaufstellung darlegen zu können. Das erspart gerade bei Teilzahlungen das spätere Ändern des Dokuments in Euro und vermeidet Fehler. 

Ich verstehe jedoch, dass das Thema nicht die höchste Priorität haben wird. 

Danke für Ihre Mühe! 

 

 

 

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agmü
Experte
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@FR  schrieb:

Guten Tag Frau Nutsch, 


der von Ihnen vorgeschlagene Weg, die Forderung in EUR einzubuchen und danach im Ausdruck die Änderung der Währung vorzunehmen, ist durchaus praktikabel.

Wenn aus deutscher Sicht eine Fremdwährungsschuld im Sinne des § 244 BGB besteht, und eine Klage in ausländischer Währung vor dt. Gerichten geführt werden muss, wäre es m.E. durchaus hilfreich, eine Eingabemöglichkeit zu haben, eine frei definierbare ausländische Währung in das Schuldnerkonto aufzunehmen, um Hauptforderung und Zinsen bei Teilzahlungen berechnen und im Rahmen einer Forderungsaufstellung darlegen zu können. Das erspart gerade bei Teilzahlungen das spätere Ändern des Dokuments in Euro und vermeidet Fehler. 

Ich verstehe jedoch, dass das Thema nicht die höchste Priorität haben wird. 

Danke für Ihre Mühe! 

So einfach ist die Umsetzung leider nicht.  Mit der Aufnahme eines frei definierbaren Feldes beginnen die Probleme erst.  Die täglichen Wechselkursschwankungen müssten dann ebenfalls abgebildet werden können, denn nur so lassen sich die Teilzahlungen ggf. zutreffend erfassen.  Der technische Aufwand diese Daten tagesaktuell in die Software einzuspielen, darf nicht unterschätzt werden.

 

Wenn diese nicht irrelevant sind, weil die Beitreibung auch in der Fremdwährung erfolgt, ist es m.E. schneller, die Forderungsaufstellung, die als Word-Dokument ausgegeben wird die Währungseinheit "Euro" bzw. "EUR" über die "ersetzen"-Funktion von Word auszutauschen.

 

Screenshot 2025-07-22 122817.jpg

Damit lassen sich dann auch Erfassungsfehler weitgehend vermeiden.

 

Das die Zwangsvollstreckungsformulare nur Euro kennen ist ein weiteres Problem für diese Sachverhalte, welches nur vom Verordnungsgeber gelöst werden kann.

 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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letzte Antwort am 22.07.2025 12:39:26 von agmü
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