Hallo liebe Community,
wir buchen komplett in DATEV-Anwalt und übergeben die Buchungen dann ans Rechnungswesen.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Wie erstelle ich eine Rechnung mit der Möglichkeit des Skontoabzuges richtig?
2. Wie verbuche ich den Zahlungseingang bzw. den ja dann noch offenen Skontoabzug, wenn der Mandant von der Möglichkeit des Skontoabzuges Gebrauch macht?
VIelen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Sonnige Grüße aus Köln
Frieda
Hallo @Frieda13
1. ich würde die Rechnung ganz "normal" Schreiben. Lediglich unter dem Rechnungsbetrag würde ich auf die Möglichkeit des Skonto bei Zahlung bis zum... oder "innerhalb X Tagen" hinweisen.
2. Sollte der Mandant tatsächlich Skonto abziehen würde ich die Differenz über das entsprechende Konto in der Buchhaltung "ausgleichen", d.h. umbuchen. Welches Konto das "richtige" ist, hängt davon ab, welchen Kontenrahmen die Kanzlei bzw. der Steuerberater für die Kanzlei verwendet.
@agmü Vielen Dank!!!
so war auch meine Idee.... wir buchen mit SKR03, das müsste dann das Konto 8730 sein...