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Mandatsanbahnung

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letzte Antwort am 07.05.2025 14:10:11 von agmü
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malo
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 5
193 Mal angesehen

Hallo Community, ich habe über die Mandatsanfrage ein Mandat angenommen. Mit der Mandatsanfrage waren auch die Dokumente verknüpft. Jetzt, nachdem ich die Akte angelegt habe, fehlt diese Verknüpfung. Was habe ich falsch geklickt?

Viele Grüße aus dem Süden Markus Lorenz

DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
124 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Lorenz,

wenn der von Ihnen geschilderte Vorgang einmalig war, könnte es sein, dass Sie versehentlich auf den Button "Abbrechen" geklickt haben. Sie haben nur noch die Möglichkeit die Dokumente einzeln zur Akte zu speichern.

 

Sollte es sich bei Ihnen um ein grundsätzliches Problem handeln, bitte ich um detailliertere Angaben. Vielen Dank!

 

Freundliche Grüße

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

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agmü
Experte
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Herr Kollege @malo 

 

ich habe das Verhalten heute einmal nachgestellt und eine Mandatsanfrage mit zwei E-Mail's samt Anlagen in eine Akte überführt.  Abgesehen davon, dass mir die Beschreibung der Dokumente nicht ins System passt, sind beide Mails und alle Anlagen in der Akte.

 

Wie @Renate_Nutsch schreibt, kann das abbrechen der Ablage der Dokumente dazu führen, dass die Dokumente nicht zur Akte gespeichert werden.  Einen gesonderten Hinweis hierüber erhält der Anwender (leider) nicht.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
jjunker
Allwissender
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Nachricht 4 von 5
67 Mal angesehen

OT:

@agmü Den Helm und die Warnweste braucht der Bär weil man mit DATEV arbeitet?

 

"Under construction"

 

OT Ende

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
agmü
Experte
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Nachricht 5 von 5
57 Mal angesehen

@jjunker  schrieb:

OT:

@agmü Den Helm und die Warnweste braucht der Bär weil man mit DATEV arbeitet?

 

"Under construction"

 

OT Ende


zur halben Ehrenrettung muss erwähnt werden, dass es sich bei der vom Kollegen und uns eingesetzten Mandatsanbahnung um ein reines on prem Produkt für Anwälte handelt, welches aus vielen Gründen mit Fug und Recht als ein Provisorium zu bezeichnen ist.

Nur habe ich auch gelernt:  besser eine provisorische Seilbrücke über den Abgrund als gar keine Möglichkeit diesen zu überqueren. 🤣🤣

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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letzte Antwort am 07.05.2025 14:10:11 von agmü
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