Hallo, ich selbst habe das Produkt getestet und festgestellt, dass ich für unseren konkreten Bedarf derzeit keine Mehrwertgenerierenden Einsatzmöglichkeiten sehe. Dabei handelt es sich aber ganz klar um eine subjektive, an den Erfordernissen unserer Kanzlei gemessene Bewertung, die nichts über das Produkt oder dessen Mehrwert in anderen Konstellationen aussagt. Ob sich dies in weiteren Ausbaustufen möglicherweise in Zukunft ändern wird, kann und will ich noch nicht beurteilen. Die von Herrn Hagena angesprochenen Endlosschriftsätze kenne ich glücklicherweise nicht. Bei Schriftsätzen mit 3 - 7 Seiten ist die analoge Bearbeitung nach meiner Erfahrung noch immer schneller als deren vorherige Digitalisierung, Analyse und dann Auswertung (subjektiv und wertungsfrei). Die Notwendigkeit jedes Zitat auf seine Richtigkeit zu prüfen ist - aus meiner subjektiven Erfahrung - wichtig, sollte aber nicht überbewertet werden. Wer sich in seiner täglichen Arbeit auf wenige Rechtsgebiete beschränkt kennt sich in diesen aus und kann daher in der Regel die Richtigkeit der Zitate abschätzen ohne diese nachzuschlagen. Hängt vielleicht mit der Berufserfahrung zusammen. Ich jedenfalls kenne die meisten meiner Kollegen und weis bei wem das Zitat zu 99% zutrifft und bei wem allenfalls ein Glückstreffer zu erwarten ist. Als potentielles künftiges Einsatzszenario könnte ich mir neben dem Bereich der eigentlichen Aktenarbeit (Schriftsatzanalyse, Fundstellensammlung, etc.) und ggf. die Bereitstellung von Fundstellen mit Gegenargumenten, Verweise auf den eigenen Sachvortrag, auch eine Integration in das Anwaltspostfach vorstellen, so wie Herr Hagena dies bereits angedeutet hat (Auslesen von Adressaten und Abgleich ob bereits vorhanden, ggf. Erfassung zur Akte, Vorerfassung von Fristen aus den eingehenden Dokumenten, Zuordnung zum Sachbearbeiter). Derzeit bin ich aber noch etwas zurückhaltend. Etwa die Analyse eines Textes nach Zitaten muss sich noch erheblich verbessern, was nicht nur an der Analysesoftware sondern dem Zitatwildwuchs liegt. In common law Ländern kenne ich Vorschriften die präzise vorgaben machen, wie etwa eine Gerichtsentscheidung, oder ein Aufsatz zu zitieren ist. Bis die Textanalyse ein mehrwertschaffendes Programm für die anwaltliche Tätigkeit ist bleibt noch einiges zu tun . Ich sehe der Entwicklung des Programms erwartungsvoll entgegen.
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