Guten Tag,
wir möchten E-Rechnungen an Mandanten stellen.
In unserer Briefkopfvorlage (vgl. im Rechnungsbearbeitungsfenster > Rechnungen > Rechnungstexte) ist ein Feld eingebaut, das sich bei Abspeicherung in das DATEV-DMS auf die Dokumentennummer aktualisiert:
"{ DOCPROPERTY DATEV-DMS_DOKU_NR \* MERGEFORMAT }
Offenbar wird im Rahmen der Erzeugung der E-Rechnung die Aktualisierung des Feldes nicht durchführt. Entsprechend ist statt der Dokumentennummer zu lesen "Error! Unknown document property".
Gibt es eine Möglichkeit, eine aktualisierte Dokumentennumer im Rahmen der E-Rechnung einzubinden?
Vielen Dank und viele Grüße!
Guten Tag Nordanwalt,
können Sie bitte ausführlicher erklären, an welcher Stelle eine Aktualisierung des Dokumentes erfolgt und weshalb?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Renate Nutsch
Hallo Frau Nutsch,
auf unseren Schriftsätzen ist - nach dem Abspeichern - in DMS die Dokumentennummer eingedruckt.
Beispiel: "Dok.-Nr. 123456"
Die Dokumentennummer erfüllt verschiedene Funktionen. Z.B. kann man ein Schreiben über die (einmalige) Dokumentennummer im DMS schnell wiederfinden. Daneben knüpfen an die Dokumentennummer auch weitere Funktionen an. So kann man gescannte Dokumente mit der automatischen Dokumentenzuordnung zu bestehenden DMS-Dokumenten ablegen lassen (siehe: https://apps.datev.de/help-center/documents/1007361).
Wenn man ein Dokument in der Schriftguterstellung erzeugt, existiert dieses zumeist ja (noch) nicht in DMS. Es gibt entsprechend (noch) keine Dokumentennummer. Ab dem Ablegen in DMS wird das Feld im Dokument automatisch aktualisiert und es wird die Dokumentennummer berücksichtigt.
Der Prozess für die "analoge Rechnung" war entsprechend:
- Rechnung wird erzeugt
- Rechnung wird in DMS abgespeichert (erhält Dokumentennummer)
- Rechnung wird ausgedruckt
- Dokument wird RA zur Unterschrift vorgelegt
- RA unterschreibt
- Rechnung wird gescannt --> mit der automatischen Dokumentenzuordnung wird in DMS automatisch eine Revision auf das Dokument erzeugt und das Rechnungs-Word-Docx wird durch den Scan (PDF) mit der Anwaltsunterschrift ersetzt
- Assistenz schickt Rechnung raus
Hier hat man also einen guten Überblick darüber, in welcher finalen Version ein Dokument abgegangen ist.
Der "Rechnungstext", also die Word-Dotx mit dem entsprechenden Textbaustein ist für die analoge Rechnung und die E-Rechnung identisch. Offenbar wird aber im Prozess der E-Rechnungserstellung keine Ablage in das DMS angestoßen. Dies jedenfalls nicht zu dem "richtigen Zeitpunkt", also vor Versendung an den Mandanten.
Helfen diese Erläuterungen?
Viele Grüße!
Hallo @Nordanwalt
Für den von Ihnen geschilderten Workflow ist die eRechnung nicht gedacht.
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht; Vgl. § 14 Abs. 1. S. 3 UStG.
Daher wurde auch mit Wirkung ab 17.07.2024 in § 10 RVG das Unterschriftserfordernis abgeschafft.
Die "Rechnung" die Sie bei einer eRechnung sehen, ist lediglich eine "Sichtkomponente" für das menschliche Auge, die ggf. eine "sonstige Rechnung" im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 4 UStG sein könnte.
Solange Sie daher den bisherigen Workflow beibehalten wollen, können Sie keine eRechnungen versenden. In diesem Fall können Sie die Rechnungen wie bisher als Word-Dokument erstellen. hierfür müssen Sie nur darauf achten, dass Sie diese Einstellungen
beibehalten.
Für die eRechnung benötigen Sie einen komplett neuen Workflow.
Die aktuelle Rechnungsschreibung, die auch die Erstellung einer eRechnung ermöglicht berücksichtigt bereits, die Anforderung an die Übermittlung. Nachdem die Anbindung an den unmittelbaren Versand noch nicht erfolgt ist, wird aktuell mit dem Durchbuchen der "eRechnung" eine E-Mail generiert, die dann versendet werden kann, oder, wie bei uns im "Müll" landet.
Die Dokumentenerstellung und Ablage in der DMS/DokAbl. erfolgt mit dem Druck auf den Button "Senden..."
Auch wenn ich "nur" Anwender bin, vermute ich doch, dass Ihre Problematik im Umfeld der eRechnung aktuell nicht gelöst werden kann und vermutlich auch nicht so schnell gelöst werden wird.
Ihr Workflow ist zu weit von den gesetzlichen Vorgaben entfernt.
mf(k)g
Hallo agmü,
vielen Dank für den gehaltvollen Beitrag.
Grundsätzlich geht es uns nicht darum, den "alten Workflow" in die E-Rechnungs-Welt zu retten. Wir sind hier sehr technikoffen und -freundlich aufgestellt.
Allerdings befinden wir uns in einer hybriden Phase, in der beide Welten nebeneinander existieren (müssen). Die E-Rechnungs-Relevanz steigt in jedem Fall.
Auch ohne die automatische Dokumentenzuordnung - die uns bei der Auflösung des Medienbruchs im Zusammenhang mit der digitalen Aktenführung hilft - hat eine auf Briefkopfanschreiben und Rechnungen eingedruckte Dokumentennummer einen großen Mehrwert.
Der durch DATEV-Anwalt vorgegebene E-Rechnungsprozess kommt - auch wenn das Unterschriftserfordernis abgeschafft wurde - dort an seine Grenzen, wo eine ordnungsgemäße Prüfung und "Verantwortungsübernahme" durch den Anwalt nicht in dem vorgegebenen Prozess abgebildet ist.
Eigentlich muss es doch so sein:
- Assistenz erstellt Rechnung
- Anwalt prüft und gibt frei
- Assistenz schickt raus
Dies wird im analogen mit einer Unterschriftsmappe gelöst. Dass nun der Prozess das "Vieraugenprinzip" nicht (mehr) vorsieht und nahelegt, dass die Rechnung nach Erstellung (ohne Anwaltsunterschrift) durch die Assistenz in "einem Bearbeitungsvorgang" rausgesendet wird, scheint mir suboptimal.
Dies wird nicht nur von mir kritisiert: https://www.datev-community.de/t5/DATEV-Anwalt/Rechnungsausgang-E-Rechnung-aus-Anwalt-Classic-Rechnung/m-p/457283
Naheliegender wäre also auch für die E-Rechnung, dass diese erstellt, abgelegt (unter Vergabe der von mir gewünschten Dokumentennummer), vom Anwalt freigegeben und dann (und erst dann) rausgesendet wird.
Dies alles natürlich ohne Medienbruch, manuelle Unterschrift und scannen. Entsprechend fände ich weiterhin Hilfestellung bei der Umsetzung einer Lösung auf meine Frage sinnvoll. Vielleicht ist dies auch für andere Anwender relevant.
Viele Grüße und einen schönen Abend!
Hallo @Nordanwalt
Auch wenn in der Übergangszeit analoge und digitale Workflows co-existieren müssen, sollten und können digitale Workflows keine 1:1 Abbildung der analogen Workflows sein.
Die zunehmende Digitalisierung macht es unvermeidlich, dass auch die Arbeitsaufteilung in der Kanzlei in neuen Workflows neu zugewiesen werden muss, oder nur mit Hilfskrücken der analogen Workflow beibehalten werden kann.
Der derzeitige Workflow der (e-)Rechnungsschreibung versucht nach meiner Wahrnehmung einen Kompromiss zwischen den gesetzlichen Vorgaben aus dem Umsatzsteuerrecht, welches wiederum über die Mehrwertsteuerrichtlinie EU-rechtlich determiniert ist, und dem klassischen Workflow der Anwaltschaft zu finden. Als Kompromiss muss dieser in der Anwendung an Grenzen stoßen.
Nur als Ausblick: Mit In-Kraft-Treten der VAT in the Digital Age (ViDA) - European Commission Initiative der EU voraussichtlich zum 01.01.2028 werden sich die Arbeitsabläufe nochmals verändern müssen, denn dann werden die Vorgaben im B2B-Bereich an die Rechnungsstellung, den Versand und Empfang noch erheblich verschärfen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden wir nur noch die Wahl haben, der Assistenz zu vertrauen oder selbst die Rechnung nach der Erstellung an den Mandanten zu übermitteln. Die gesetzlichen Überlegungen werden nicht von den Anforderungen der freien Berufe determiniert, sondern vom schlichten Warenan- und -verkauf.
Wir haben für uns die Problematik so gelöst, dass die (e-)Rechnung einschließlich des E-Mail-Entwurfes erstellt wird. In diesem Augenblick liegt die .pdf-Datei in unserer Dokumentenablage und wird, mit einem Begleitschreiben an den Mandanten dem Sachbearbeiter in die digitale Postmappe zur Freigabe gelegt. Dies entspricht dem analogen Workflow - Assistenz erstellt Rechnung, legt diese in die Postmappe, der Berufsträger unterzeichnet diese und übernimmt damit die Verantwortung, die Assistenz versendet die unterzeichnete Rechnung.
Damit haben wir den analogen Workflow der bis 2017 - dem In-Kraft-Treten der (E-)Rechnungs-VO des Bundes - der Einzige war und stets in einem Word-Dokument endete, weitgehend digital abgebildet. Glücklich ist damit keiner in der Kanzlei.
Er bleibt das digitale Abbild eines ineffizienten analogen Workflows, denn es beschäftigen sich zwei Personen mit der selben Sache.
Die Assistenz muss sich mit der Akte und den abrechenbaren Sachverhalten beschäftigen. Will er Berufsträger tatsächlich die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung prüfen, muss er sich erneut mit der Akte und den abrechenbaren Sachverhalten beschäftigen. Dabei ist es egal ob es um Stundenaufstellungen geht oder um RVG Abrechnungen.
oder er vertraut darauf, dass die Assistenz "alles richtig" gemacht hat.
Doppelter Zeitaufwand für die gleiche Arbeit. Wäre es daher nicht effizienter, wenn nur einer der Beteiligten diese Arbeiten erledigt? - Nur so eine Anregung zum Nachdenken.
Zu Ihrer Ausgangsfrage zurück: Wenn ich die Diskussion um die "Sichtkomponente" einer E-Rechnung hier in der Community richtig verfolge, insbesondere die Stellungnahmen aus "der DATEV", wird die Sichtkomponente der e-Rechnung weiterhin vernachlässigt und der strukturierte Datensatz präferiert.
Dabei handelt es sich um Dateien, mit für den Menschen nur schwer entzifferbaren Informationen. Diese im DMS liegen zu haben bringt, im Ergebnis keinen Vorteil, denn für die Sichtbarmachung bedarf es eines Hilfsmittels. Eine für den Menschen lesbare Aufbereitung der Daten entspricht nicht der Rechnung, sondern nur einer Interpretation, welchen Vorteil hat dann eine Dokumentennummer?
Ich will keine Prognose abgeben, aber ich vermute, dass derartige Sonderfälle künftig von keiner Software mehr unterstützt werden.
mfkg
Guten Morgen,
meine Erfahrung zur Sichtkomponente geht in die Richtung, dass es immer wieder das Bedürfnis gibt, in alte Rechnungen hineinzuschauen. Soweit nur der strukturierte Datensatz existiert wird der eigentlich für Menschen nur schwer zugängliche Inhalt durch DATEV in anderen Kontexten durch eine entsprechende Viewer-Komponente sichtbar gemacht.
Wie auch immer: Ob in der analogen Welt oder in der neuen, rein digitalen Rechnungswelt. Auch wenn das Erfordernis einer Anwaltsunterschrift abgeschafft wurde, übernimmt der RA die Verantwortung für die von ihm gestellten Rechnungen. Die Einhaltung der hieraus entstehenden Pflichten sollte möglichst ohne Verrenkungen und Medienbrüche in einer modernen Anwaltssoftware abgebildet sein.
Dies ist ja offenbar auch nicht "programmfremd", nur (noch?!) nicht für die E-Rechnung erschlossen. So gibt es durchaus Programmfunktionalitäten einer "Belegfreigabe" und in DATEV Anwalt Pro kann man unter "Schnellinfo" das Modul "Rechnungsfreigabe" auswählen. Leider öffnet sich nur ein leeres Fenster "Freigabeprozess". Dies klingt doch aber schon nach der richtigen Richtung.
Noch eine Ergänzung zu meiner (offenen) Ausgangsfrage:
Wie auch von @agmü angemerkt, wird die Rechnung mit Klick auf den Sendenknopf erstellt und auch im DMS abgelegt. Es erhält damit auch eine Dokumentennummer (im DMS). Allerdings wird im Rahmen dieses Ablagevorgangs offenbar nicht das Textfeld aus der Word-Vorlage der Rechnung aktualisiert. Der Hinweis auf die fehlende Dokumentennummer ist dann - unveränderlich - im Rechnungsdokument enthalten.
Liebe @Renate_Nutsch, gibt es hier Abhilfe?
Viele Grüße!