Hallo agmü, vielen Dank für den gehaltvollen Beitrag. Grundsätzlich geht es uns nicht darum, den "alten Workflow" in die E-Rechnungs-Welt zu retten. Wir sind hier sehr technikoffen und -freundlich aufgestellt. Allerdings befinden wir uns in einer hybriden Phase, in der beide Welten nebeneinander existieren (müssen). Die E-Rechnungs-Relevanz steigt in jedem Fall. Auch ohne die automatische Dokumentenzuordnung - die uns bei der Auflösung des Medienbruchs im Zusammenhang mit der digitalen Aktenführung hilft - hat eine auf Briefkopfanschreiben und Rechnungen eingedruckte Dokumentennummer einen großen Mehrwert. Der durch DATEV-Anwalt vorgegebene E-Rechnungsprozess kommt - auch wenn das Unterschriftserfordernis abgeschafft wurde - dort an seine Grenzen, wo eine ordnungsgemäße Prüfung und "Verantwortungsübernahme" durch den Anwalt nicht in dem vorgegebenen Prozess abgebildet ist. Eigentlich muss es doch so sein: - Assistenz erstellt Rechnung - Anwalt prüft und gibt frei - Assistenz schickt raus Dies wird im analogen mit einer Unterschriftsmappe gelöst. Dass nun der Prozess das "Vieraugenprinzip" nicht (mehr) vorsieht und nahelegt, dass die Rechnung nach Erstellung (ohne Anwaltsunterschrift) durch die Assistenz in "einem Bearbeitungsvorgang" rausgesendet wird, scheint mir suboptimal. Dies wird nicht nur von mir kritisiert: https://www.datev-community.de/t5/DATEV-Anwalt/Rechnungsausgang-E-Rechnung-aus-Anwalt-Classic-Rechnung/m-p/457283 Naheliegender wäre also auch für die E-Rechnung, dass diese erstellt, abgelegt (unter Vergabe der von mir gewünschten Dokumentennummer), vom Anwalt freigegeben und dann (und erst dann) rausgesendet wird. Dies alles natürlich ohne Medienbruch, manuelle Unterschrift und scannen. Entsprechend fände ich weiterhin Hilfestellung bei der Umsetzung einer Lösung auf meine Frage sinnvoll. Vielleicht ist dies auch für andere Anwender relevant. Viele Grüße und einen schönen Abend!
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